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30. September 2022
Habona Nahversorgungsfonds auf Artikel 8 umgestellt
Woman shopping at the supermarket

Habona Nahversorgungsfonds auf Artikel 8 umgestellt

Der „Habona Nahversorgungsfonds Deutschland“ ist auf Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) umgestellt worden. Damit richtet sich der offene Publikumsfonds mit dem Fokus auf Nahversorgungsimmobilien ab sofort auch an Kunden mit nachhaltigen Anlagezielen.

Wie Habona Invest mitteilt, ist der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland als erster inländischer offener Publikumsfonds mit dem Fokus auf Nahversorgungsimmobilien als Artikel-8-Fonds der Offenlegungsverordnung (SFDR) eingestuft worden. Besonderes Augenmerk wird auf den Ankauf von Immobilien gelegt, die sich durch bereits geringe negative Umweltauswirkungen auszeichnen oder für die das Potenzial besteht, die Treibhausgasemissionen im Laufe der Bewirtschaftung zu verringern. Als Indikator hierfür fungiert künftig der Dekarbonisierungspfad des EU-Forschungsprojektes „Carbon Risk Real Estate Monitor“ (CRREM) zur kontinuierlichen Reduktion der Treibhausgase.

Als sogenannter Artikel-8-Fonds, der im Rahmen der geänderten Anlagestrategie auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Anforderungen von Artikel 2 Nr. 7 lit. MiFID II-DVO berücksichtigt, wendet sich der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland nun auch an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Anlagezielen nach den seit August 2022 geltenden MiFID-Vorgaben.

„Das ökologische Merkmal steht im Einklang mit ökonomischer Nachhaltigkeit“, erklärt Johannes Palla, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Habona Invest. Das Fondsvolumen des offenen Publikums-AIF beträgt über 140 Mio. Euro. In Kürze wird das dreizehnte Fondsobjekt in das Portfolio übergehen. (tk)

Bild: © Minerva Studio – stock.adobe.com