AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
14. Dezember 2022
Haftungsfalle Rechtsschutzversicherung?

0 / 2

Haftungsfalle Rechtsschutzversicherung?

Bei der Vermittlung von Rechtsschutzversicherungen kommt es im Vergleich zu anderen Sparten deutlich öfter zu Haftungsfällen des Versicherungsvermittlers. Doch woran liegt das eigentlich? Welche Fehler passieren vergleichsweise häufig und wie kann der Versicherungsvermittler diese vermeiden?

 
Ein Artikel von
Franziska Geusen

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Patrik Spengle… am 13. Dezember 2022 - 10:53

Ein sehr interessanter und aufschlussreicher Artikel von Frau Geusen.

Als langjähriger Versicherungsmakler sind mir die benannten Schadenfälle alle bekannt, weil ich solche RS-Fälle schon selber bei meinen Kunden hatte. 

Bisher musste ich meine Vermögensschadenhaftpflicht aber nicht in Anspruch nehmen, denn entweder hatten meine Kunden den passenden Rechtsschutz oder aber hatte ich ihnen bei Vertragsabschluss gesagt, was in einer Rechtsschutz nicht versichert ist bzw. nicht versicherbar ist.

Und damit möchte ich den Punkt auch einmal auf  Rechtsanwälte lenken. 

In meinen 28 Jahren als selbständiger Versicherungsmakler wird von allen Seiten, auch von den eigenen Berufsverbänden immer nur an uns Maklern getadelt und Lücken in der Beratung ausfindig gemacht.

Gerade in den letzten Jahren ist bei meiner Kundschaft festzustellen, dass Rechtsanwälte sich nicht in Rechtsschutzversicherungen auskennen.

Sie kennen weder Inhalte von Rechtsschutzverträgen, noch wissen RA nicht den Unterschied, wenn etwas nicht versichert ist oder nicht versicherbar ist. Ich ging bisher immer davon aus, dass ein RA in seinem Studium auch Kenntnisse zur Rechtsschutzversicherung vermittelt bekommt. Was scheinbar nicht der Fall ist. 

Wenn ein Kunde einen RA kontaktiert, wird er erst einmal auf das Vorhandensein einer RS-Versicherung gefragt. Der RA stellt eine Deckungsanfrage bei dessen RS-Versicherung. Und wenn dann der RS-Versicherer den Fall ablehnt, weil sein Rechtsstreit z. B.  nicht versicherbar ist, ist der Versicherungsmakler daran schuld. 

Fazit: Ein RA sollte wissen, wenn eine Sache nicht versicherbar ist. Aber ein RA ist ein Wirtschaftsunternehmen und verdient mit jedem Schreiben Geld.

Der Versicherungsmakler ist letztendlich derjenige, der den Kunden womöglich falsch beraten hat und der RA ist "aus dem Schneider".

Es gilt nur zu hoffen, dass wie die Tage veröffentlicht, die Rechtsschutzversicherungen das Monopol der Rechtsanwälte kippen wollen.

Patrik Spengler

Versicherungsmakler

 

Gespeichert von Bert Heidekamp… am 13. Dezember 2022 - 21:14

Sehr geehrter Herr Sprengler,

da gebe ich Ihnen recht, dass viele Anwälte die ARB-Inhalte nicht kennen (z. B. auch bei unterstellten Vorsatz). So teilen mir VN immer wieder mit, dass RA bereits bei Mandatsannahme erzählten, dass „der Fall nicht versicherbar sei und auch nicht ist“ und erst nach Rücksprache mit uns eine Deckungszusage durch den VR erhielten.  In einem Fall war der VN nicht nur überrascht, sondern war so berührt, dass er weinte (weil der zu erwartende Kostenberg für seine Rechtsdurchsetzung und Verteidigung sonst nicht ausgereicht hätte).

Das zu den Reaktionen, wenn Anwälte Pauschalaussagen treffen. Aber es gibt auch gute RA. Zu vergessen ist aber auch nicht, dass eventuell man auch RA in Haftung nehmen kann, wenn dieser Falschentscheidungen zum Nachteil des VN getroffen oder bestimmte Ansprüche nicht geprüft hat.

Aber auch bei Maklern ist ein sehr unterschiedliches Kenntnis-Niveau vorhanden, leider. Einige Beispiele sind oben im Artikel ja benannt.

Aber kritisch ist die Aussage zu sehen, dass allgemein der Makler haftet soll, wenn der VN keine RSV hat und dies nicht dokumentiert wurde. Das kann so nicht pauschalisiert werden. Es kommt eben auf den Maklerauftrag an. Hat der Makler einen „allgemeinen Vertrag“ geschlossen, könnte die Aussage stimmen. Hat der Makler jedoch einen Makler-Einzelauftrag vereinbart, muss er nicht für fehlende Versicherungsprodukte haften, sofern diese nicht Bestandteil des Auftrages ist.

Tipp 1: Einige wenige RS-Versicherer bieten zu dem einen sehr ausführlichen und detaillierten ARB-Vergleich des gleichen Versicherers an. Diesen kann man beispielsweise bei einem Tarifwechsel (z. B. wegen Aktualisierung, Anpassung) mit zur Dokumentation nutzen.

Tipp 2: Zum Thema über die Verwendung von Online-Vergleichen, Ratings und deren Folgen für Kunde und Vermittler findet man hier ein interessantes Video vom 22.11.2022, eine Aufzeichnung der Kanzlei Michaelis:  
https://award.versicherung/vertrieb/seminare/kanzlei-michaelis