Am 15.01.2018 sind die Mindestversicherungssummen erhöht worden. Dies hat das Bundeswirtschaftsministerium Anfang Januar im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Gemäß § 9 Absatz 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) beträgt die Mindestversicherungssumme nun für jeden Versicherungsfall 1.276.000 Euro und 1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Dies bedeutet eine höhere Haftungssumme für Versicherungsmakler und -berater sowie Finanzanlagevermittler und Honorarfinanzanlagenberater. Zuvor lagen die Summen seit Januar 2013 bei 1.230.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.850.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Die Summen werden turnusmäßig alle 5 Jahre unter Berücksichtigung des europäischen Verbraucherpreisindex angepasst.
Rechtliche Unsicherheiten bleiben noch bestehen
Noch immer wartet die Branche auf die Neufassungen der beiden hier relevanten Verordnungen, die wohl erst nach der Bildung einer neuen Bundesregierung zu erwarten sind. Rechtsanwalt Norman Wirth kommentiert: „Zumindest funktionieren trotz der derzeitigen politischen Hängepartie die eingebauten, bürokratischen Automatismen noch. Jedoch: eine Änderung um 46.000 Euro hilft weder den Kunden noch der Finanzbranche über die derzeit bestehenden massiven rechtlichen Unsicherheiten.“ (tos)
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