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19. September 2024
Hannoversche lanciert Neuerungen in der BU
Hannoversche lanciert Neuerungen in der BU

Hannoversche lanciert Neuerungen in der BU

Die Hannoversche hat Anpassungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung gemacht. Die Neuerungen beinhalten unter anderem die Einführung eines „Krisen-Airbags“ im Falle eines Todes im nahen Umfeld, eine neue Beitragsdynamik sowie die Flexibilisierung der Versicherungsdauer.

Die Hannoversche Lebensversicherung hat Änderungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an den Start gebracht. Die Neuerungen erfolgten auch auf Wunsch von Vermittlern und Endkunden, so der Versicherer.

Neu eingeführt wird beispielsweise ein sogenannter „Krisen-Airbag“, der künftig im Tarif Premium-Exklusiv integriert ist. Er leistet im Fall eines Todes im nahen Umfeld. Versicherte erhalten dann bis zu 2.000 Euro für professionelle Hilfe, um die Trauer zu bewältigen, etwa für die Finanzierung einer stationären oder ambulanten privaten Therapie, einer private Sozialberatung oder für ein digitales Angebot zur Begleitung des Trauerprozesses.

Anpassungen bei der Beitragsdynamik

Änderungen gibt es auch bei der Beitragsdynamik. Die Hannoversche hat die Obergrenze für Erhöhungen während der Vertragslaufzeit deutlich erhöht. Künftig beträgt die Maximalsummer der versicherten Jahresrente 120.000 Euro. Die Neuerung soll auch für hohe versicherte BU-Renten Schutz vor Inflation bieten, so das Unternehmen. Zudem können dynamische Anpassungen ab sofort bis zum Alter von 60 statt wie vorher 55 Jahren erfolgen, jedoch nicht in den letzten fünf Versicherungsjahren. Eine weitere Anpassung: Die Dynamik kann nun jederzeit ausgesetzt werden. Bisher war das nur fünf Mal in Folge möglich.

Künftig „gebrochene Versicherungsjahre“ versicherbar

Zudem schließt die Hannoversche eine Lücke, um Versicherungsschutz bis genau zum Rentenbeginn zu bieten. Statt nur ganze Jahre zu versichern, führt der Versicherer nun sogenannte „gebrochene Versicherungsjahre“ ein. Das bedeutet Versicherte können sich beim Vertragsende an ihrem Geburtstag und dem Endalter orientieren, unabhängig davon, wann der BU-Anschluss erfolgt ist. So entsteht beim Übergang in die Altersrente keine Lücke oder Doppelrente mehr, so die Hannoversche. (js)

Bild: © BullRun – stock.adobe.com