Ein Autofahrer genießt keinen Versicherungsschutz, wenn ihm Wertsachen ohne Gewalteinwirkung aus seinem verriegelten Fahrzeug entwendet werden. Zumindest dann, wenn er nur gegen das Aufbrechen des Autos versichert war. Im konkreten Fall war ein Funksignal statt einer Brechstange zum Einsatz gekommen.