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10. März 2020
HDI passt Leistungen der Privathaftpflicht an

HDI passt Leistungen der Privathaftpflicht an

Die HDI Versicherung hat bei ihrer Privathaftpflichtversicherung die Innovationsklausel genutzt und die Leistungen einem Update unterzogen. Als eine der Neuerungen ist nun beispielsweise die ehrenamtliche Tätigkeit als vormundschaftlich bestellter Betreuer eingeschlossen.

Bei ihrer Ende 2018 eingeführten Privathaftpflichtversicherung hat HDI die in den Bedingungen enthaltene Innovationsklausel genutzt und verschiedene Leistungen angepasst. Seit der Produkteinführung sind die Innovationsgarantie wie auch der garantierte GDV-Mindeststandard Bestandteil aller drei Produktlinien. Vermittler haben dadurch Beratungssicherheit: Bestandskunden mit einem Vertrag im entsprechenden Produkt profitieren automatisch von beitragsneutralen Verbesserungen der Leistungen.

Betreuer-Haftpflicht nun inbegriffen

Als eine der Neuerungen ist nun die ehrenamtliche Tätigkeit als vormundschaftlich bestellter Betreuer eingeschlossen. Mitversichert ist darüber hinaus auch die private Haftpflicht der betreuten Personen über die Privathaftpflichtversicherung des Betreuers. In der Tariflinie Komfort ist der Verlust von privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Schlüsseln nun bis zu einer Summe von 100.000 Euro abgedeckt – vorher waren es 30.000 Euro.

Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung, die außerhalb der elterlichen Wohnung in einer Einrichtung leben, sind ohne Altersbegrenzung mitversichert. Zuvor galt dies nur für Kinder mit geistiger Behinderung. Neben weiteren Leistungsanpassungen wurden auch die nebenberuflichen Tätigkeiten erweitert. Die Änderungen gelten ab sofort für Neu- und für Bestandsverträge. (tk)

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