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23. Dezember 2020
HDI Schutz für Ruheständler ohne geeignete Arzt-Berufshaftpflicht

HDI Schutz für Ruheständler ohne geeignete Arzt-Berufshaftpflicht

 Im Rahmen der Corona-Pandemie bietet die HDI Versicherungsschutz für Ärzte im Ruhestand über das HDI-Berufshaftpflichtprodukt „ärztliches Restrisiko“. Die· Beantragung ist über Makler über die digitale Abschlusstrecke möglich.

 Auch nicht bei HDI versicherten Ärzten bietet die HDI Versicherung jetzt Haftpflicht-Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Impfungen gegen das Virus SARS CoV-2. Diese Versicherungsoption bietet HDI allen Ärzten und Ärztinnen an, die nicht entsprechend versichert sind und sich in einem Impfzentrum engagieren möchten.

 Der Hintergrund: Viele Ärzte, z.B. solche im Ruhestand oder in Elternzeit verfügen über keinen Berufshaftpflichtschutz, der auch die jetzt anstehende Impftätigkeit umfasst. Der jetzt angebotene Versicherungsschutz von HDI deckt deshalb das mit der Impftätigkeit verbundene ärztliche Restrisiko.

 Das Produkt kann über Makler und Vermittler auch über die neue digitale Abschlusstrecke TAA Heilwesen beantragt und policiert werden.

 Bereits vor kurzem hat HDI für alle bei ihr berufshaftpflichtversicherten Ärztinnen und Ärzte die Durchführung dieser Impfungen bestätigt– unabhängig vom vereinbarten Versicherungsumfang. Die Erweiterung gilt auch für Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand, die eine Ruhestandsversicherung bei HDI unterhalten.

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Bild: © Peter Maszlen – stock.adobe.com