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8. Juni 2022
Heilwesen-Haftpflicht: Geschäft für Spezialisten
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Heilwesen-Haftpflicht: Geschäft für Spezialisten

Die Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner ist eine komplexe Materie und erfordert entsprechendes Fachwissen aufseiten des Versicherungsvermittlers und des Versicherers. Die Dialog unterstützt Makler mit ihrem Heilwesen Team, das sich ausschließlich der Absicherung von Heilberufen widmet.

Ein Beitrag von Dennis Dankowski, Leiter ProMed Heilwesen der Dialog Versicherungen

Die Heilwesen-Haftpflichtversicherung ist von existenzieller Bedeutung und ein Muss für jeden Mediziner. Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst neben Personen- und Sachschäden auch Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Diese Vermögensschadendeckung spielt insbesondere für medizinische Gutachter eine große Rolle. Neben der Abwehr unberechtigter und der Befriedigung gerechtfertigter Ansprüche kommt der Heilwesen-Haftpflichtversicherung eine enorme Bedeutung beim Schutz eines der wichtigsten Güter zu, über die Ärzte verfügen: der Verteidigung von Reputation und Ruf des Heilers.

Der typische Arzthaftpflichtschaden ist ein Personenschaden. Die Schadenaufwendungen der Versicherer umfassen vor allem Heilbehandlungskosten, Aufwendungen für vermehrte Bedürfnisse – Kosten für Umbau von Wohnung oder Fahrzeug, Haushaltsführung – Pflege- oder Betreuungskosten, Verdienstausfälle, Schmerzensgelder sowie Gebühren für Prozesse, Anwälte und Gutachter.

Höhere Schäden

Die Aufwendungen der Versicherer für Schadenfälle sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Aufgeklärte Patienten, ein zunehmendes Interesse der Öffentlichkeit sowie eine wachsende Anzahl spezialisierter Patientenanwälte fördern diese Entwicklung ebenso wie der ständig steigende Zeit- und Kostendruck im Gesundheitswesen.

Mehr Regress Dritter

Zugenommen hat ebenso der Regress Dritter, bei dem vor allem Krankenkassen und Berufsgenossenschaften bei festgestellten ärztlichen Fehlern die Erstattung von Behandlungskosten und sonstigen Aufwendungen einfordern. Pflegekassen fordern Regress für Kosten aus Pflegeleistungen, die gesetzlichen Rentenversicherungsträger fordern Ersatz für Beitragsausfälle und Rentenzahlungen und Arbeitgeber machen Entschädigung für entgangene Arbeitsleistungen geltend.

Mittlerweile gibt es nicht nur bei den als besonders riskant geltenden Versicherungen für Geburtshelfer Schadenfälle, bei denen die Entschädigung die Versicherungssummen erreichen oder sogar übersteigen. Mit dem 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) gemäß § 95e SGB V wird ein ausreichender Berufshaftpflichtversicherungsschutz mit einer entsprechenden Mindestversicherungssumme gefordert.

Komplexe Schadenbearbeitung und -erfassung

Die Schadenfeststellung ist in vielen Fällen kompliziert und meist strittig. Hinzu kommt, dass das Schadenereignis oft mehrere Jahre zurückliegt. Nicht selten sind mehrere Ärzte oder Krankenhäuser am Schaden beteiligt. Zur Prüfung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen ärztlicher Handlung und gesundheit­lichem Schaden, der Frage, ob der Arzt schuldhaft gehandelt hat und welcher Schaden tatsächlich entstand ist, bedarf es in der Regel der Expertise von Gutachtern. Die Schadenbearbeitung kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Eine besondere Herausforderung stellt das Spätschadenrisiko dar. Zwar verjähren Schadenersatzansprüche aufgrund von ärztlichen Behandlungsfehlern nach drei Jahren, die Verjährung beginnt aber erst nach Kenntnisnahme. Hat der geschädigte Patient als medizinischer Laie keine Kenntnis davon, dass der Arzt vom üblichen medizinischen Standard abgewichen ist, verjähren Schadenersatz­ansprüche erst nach 30 Jahren.

Herausforderndes Beratungsfeld

Sowohl Gegenstand als auch Zielgruppe der Heilwesen-Haftpflicht stellen sich für Makler als äußerst anspruchsvoll dar. Wissen über Behandlungsmethoden und Medizinrecht ist Voraussetzungen für dieses Geschäft. Die Zielgruppe ist es gewohnt, ganzheitlich betreut zu werden. Ständige Änderungen in der Rechtsprechung, in den wirtschaftlichen Rahmen­bedingungen und bei den Berufsbildern haben Auswirkungen auf den Versicherungsbedarf. Der individuellen Risikoanalyse kommt eine besondere Bedeutung zu, denn Deckungslücken können für die Kunden fatale Folgen haben. Natürlich gilt Gleiches auch für die Makler, die dasselbe Interesse an Aufklärung und Dokumentation haben wie ihre Kunden, die Ärzte.

Vernetztes Know-how gefragt

Voraussetzung für das Arzthaftungsgeschäft des Maklers ist die Kompetenz des Heilwesenversicherers. Einen guten Arzthaftpflichtversicherer zeichnet die Verbindung von rechtlichem, medizinischem und versicherungstechnischem Know-how aus. Das kann im Wettbewerb der Anbieter wichtiger sein als das Preis-Leistungs-Verhältnis oder die Courtage für den Vermittler. Eine zahlenmäßig begrenzte und kleiner werdende Gruppe von Unternehmen hat sich auf diesen Bereich spezialisiert. Mit ihrem Heilwesen Team ist die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, ausschließlich für die Zielgruppe Ärzte und Heilberufe im Maklerbereich tätig. Nur eine enge Zusammenarbeit zwischen Vertrieb und Underwriting einerseits und dem Schadenbereich andererseits wird der besonderen Risikosituation und den raschen Veränderungen der Branche gerecht. Makler müssen Marktveränderungen und Marktchancen schnell erkennen, der Versicherer muss darauf schnell reagieren können. Für die Betreuung seiner anspruchsvollen Klientel muss sich der Makler auf stabile, fachkundige, vertrauenswürdige und verlässliche Expertenkontakte beim Versicherer verlassen können.

Was eine Arzthaftpflichtversicherung wert ist, zeigt sich nicht am Preis, sondern in der Qualität der Schadenbearbeitung. Die (lukrative) Zielgruppe Ärzte und Heilberufler erfordert die ganze Aufmerksamkeit des Maklers. Die Heilwesen-Haftpflicht ist vor allem ein Geschäft für Spezialisten. Ausschlaggebend für den dauerhaften Erfolg des Maklers ist die Loyalität seiner Kunden und deren Bereitschaft zur Weiterempfehlung.

Individuelle Risikoanalyse

Unerlässlich für den Arzthaftpflichtversicherer ist die individuelle Risikoanalyse, denn jedes Arzthaftpflichtrisiko ist anders: Vorschadensituation, operatives Tätigkeitsspektrum, Qualitätsmanagement, Belegbetten, Konsilien, kosmetische Behandlungen und Lifestyle-Medizin – um nur einige prämienrelevante Kriterien zu nennen.

Die Dialog ProMed Heilwesen-Haftpflichtver­sicherung ist passgenau auf die Absicherung von Ärzten, Apothekern, Heilpraktikern und Heilberuflern gegen Haftpflichtansprüche und deren mögliche Folgen zugeschnitten. Im Zuge der kontinuierlichen Produktentwicklung wurden im vergangenen Jahr die Leistungen bei Gutachterschäden erweitert, höhere Versicherungssummen in den Tarif aufgenommen und Beiträge zum Teil gesenkt.

Vermittlern steht bei der Absicherung von Ärzten und Heilberufen das Heilwesen Team der Dialog Versicherungen unterstützend zur Seite. Bereits seit 1996 ist das Team in der Generali Gruppe für diese besonders anspruchsvolle und indi­viduelle Klientel erfolgreich am Markt. Die Mitarbeiter leisten Vertriebsunterstützung und sind für das Underwriting und die Betreuung aller Heilwesen Haftpflicht-, Sach- und Technischen Versicherungen zuständig.

Das Thema Arzthaftpflicht beim AssCompact Gewerbe-Symposium

Um die Arzthaftpflicht als Muss für Mediziner geht es auch im Vortrag von Dennis Dankowski auf dem diesjährigen AssCompact Gewerbe-Symposium. Die Dialog ist Partner des Weiterbildungsevents. Das Gewerbe-Symposium gastiert in diesem Jahr in drei Städten: am 21.06.2022 in Dortmund, am 23.06.2022 in Hanau und am 30.06.2022 in München.

Weitere Informationen zur Veranstaltung unter: asscompact.de/gewerbe-symposium
Direkt zur kostenfreien Anmeldung geht es hier.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Gewerbeversicherung und in unserem epaper.

Bild: © OneLineStock.com – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dennis Dankowski