Seit dieser Woche steht die Beantragung der KfW-Heizungsförderung weiteren Gruppen offen, das teilt die KfW Bankengruppe mit. Seit Februar 2024 betraf dies etwa Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen, neu hinzugekommen sind nun Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum. Die Förderung kann als Zuschuss direkt im Online-Kundenportal der KfW beantragt werden.
Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Sparkassen beantragt werden. Ziel der Zuschuss- und Kreditförderungen ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Förderung bis zu 70% der betroffenen Kosten
Im Folgenden die Details zur Förderung für Unternehmen und Eigentümer:
- Antragstellende Unternehmen können für ihre Wohngebäude und Nichtwohngebäude einen Zuschuss bis zu 35% der förderfähigen Kosten beantragen (Grundförderung 30%; möglicher Effizienzbonus 5%). Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro möglich. Bei Wohngebäuden im Eigentum von Unternehmen hängt der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus ab. Bei Nichtwohngebäuden von Unternehmen bestimmt ihn die Nettogrundfläche.
- Auch für Selbstnutzer und Vermieter von Einfamilienhäusern, WEG sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern setzt sich die KfW-Zuschussförderung aus einer Grundförderung sowie mehreren möglichen Boni zusammen. Die Grundförderung beträgt auch für Privatpersonen jeweils 30% der förderfähigen Gesamtkosten. Darüber hinaus sind je nach Antragstellergruppe verschiedene weitere Zuschusskomponenten möglich (Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20%, Einkommensbonus von 30%). Maximal kann der Förderzuschuss bei 70 % der förderfähigen Gesamtkosten liegen. On top kann ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro möglich sein. Die förderfähigen Gesamtkosten berechnen sich auf Basis der Anzahl der Wohneinheiten.
Auch Kommunen können jetzt bereits Projekte zum Heizungsaustausch in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden durchführen. Die KfW setzt die Heizungsförderung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz um, das für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitstellt. Seit Förderstart zu Ende Februar 2024 wurden rund 93.000 Zuschusszusagen über rund 1,3 Mrd. Euro erteilt. (bh)
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