AssCompact suche
Home
Assekuranz
1. Dezember 2022
Helvetia passt Photovoltaikversicherung an

Helvetia passt Photovoltaikversicherung an

Die Helvetia hat ihre Photovoltaikversicherung angepasst. Damit reagiert der Versicherer auf die steigende Nachfrage nach Solaranlagen. Die Allgefahrendeckung umfasst nun unter anderem auch zusätzliche Risiken wie Erdbeben.

Wie Helvetia Deutschland mitteilt, hat die Versicherungsgesellschaft ihr Angebot bei Photovoltaikversicherungen (PV-Versicherungen) mit einem Upgrade versehen. In erster Linie wurde der Umfang ausgeweitet und  etliche Leistungen verbessert.

Die Anpassung sei der steigenden Nachfrage nach Solaranlagen geschuldet. Durch das Upgrade will Helvetia auch in Sachen Nachhaltigkeit mehr Leistung bieten.

Das gilt jetzt bei Photovoltaikversicherungen

Bislang umfasste die Allgefahrendeckung der PV-Versicherung bei Helvetia Deutschland die üblichen Gefahren wie Sturm und Hagel, Schneedruck, Feuer und Diebstahl. Durch die Leistungsausweitung zählen laut Helvetia nun auch Risiken wie Erdbeben, Schäden durch innere Unruhen und eine GAP-Deckung. Ist bei einer PV-Versicherung eine GAP-Deckung vorhanden, so kommt die Versicherung im Falle eines Totalschadens einer kreditfinanzierten PV-Anlage für den Differenzbetrag aus der Versicherungsleistung und der Restschuldforderung der darlehensgebenden Bank auf.

Weiterhin können Dach- und Wandanlagen jetzt mit einer Versicherungssumme von bis zu 200.000 Euro abgesichert werden, wobei Ersatz- und Reserveteile sowie Zusatzgeräte mitversichert sind.

Versicherung soll nach individuellem Bedarf gestaltet werden können

Neben den oben genannten Neuerungen können in den Versicherungsumfang einige weitere Bausteine aufgenommen werden. Hierzu gehören z. B. die Haustechnik, Solarthermie, Sachen im Gefahrenbereich, Schadensuch- und Feuerlöschkosten sowie Folgekosten für schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden oder die De- bzw. Remontage aufgrund einer Gebäudebeschädigung. Ladestationen und Ladesäulen sind jetzt bis 5.000 Euro mitversichert und der generelle Selbstbehalt wurde vereinheitlicht. Auf den Einwand bei grober Fahrlässigkeit wird zukünftig verzichtet und eine  zwölfmonatige Ertragsausfallversicherung sowie eine prämienfreie Mehrkostenversicherung sind nun mitenthalten.

Im Sinne der Nachhaltigkeit will Helvetia Deutschland mit den Anpassungen auch dann Kosten für nötige Reparaturen erstatten, wenn ein Ersatz günstiger wäre. Ob es sich um einen Teil- oder Totalschaden handelt, spiele dabei nach Angaben von Helvetia Deutschland keine Rolle. Die Entschädigung für eine Reparatur falle dabei um bis zu 50% höher aus. (mki)

Bild: © tl6781 – stock.adobe.com