AssCompact suche
Home
Assekuranz
18. März 2021
ias bringt erste Führerscheinversicherung

ias bringt erste Führerscheinversicherung

Die neue Führerscheinversicherung der ias Internationale Assekuranz Service GmbH übernimmt für den Fall eines temporären Fahrverbots die Kosten für alternative Beförderungsmittel. Nicht umfasst sind jedoch Bußgelder und Vergehen, die auf rücksichtsloser Fahrweise beruhen.

Mit ihrer neuen Führerscheinversicherung will die ias Internationale Assekuranz Service GmbH die Folgen eines Fahrverbots abmildern. Für manchen Autofahrer kann selbst ein temporäres Fahrverbot aufgrund kleinerer Verstöße von ein bis drei Monaten bereits berufsexistenzielle Bedeutung haben. Das gilt insbesondere für Berufskraftfahrer, Handelsvertreter, Kuriere und ähnliche Berufsgruppen, die auf individuelle Fortbewegung angewiesen sind.

Erzieherischer Effekt eines Fahrverbots soll nicht geschmälert werden

Die Versicherung übernimmt für den Fall eines temporären Fahrverbots die Kosten für alternative Transport- und Beförderungsmittel. Nicht umfasst sind jedoch Bußgelder. Denn es soll durch das Versicherungsangebot nicht der erzieherische Effekt eines Fahrverbots geschmälert werden, sondern es sollen ausschließlich wirtschaftliche Alltagsfolgen abgemildert werden. 

Vergehen, die auf rücksichtsloser Fahrweise beruhen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das ist beispielsweise bei vorsätzlichem Drängeln oder Ausbremsen der Fall, wenn also eine Nötigung vorliegt. Unter den Ausschluss fallen zudem Fahrten unter Alkoholeinfluss ab einem Promillewert von 1,09‰, Fahren unter Einfluss von Drogen, Unfallflucht oder Tatbestände, die den vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Auch Führerscheininhabern, die bereits mehr als drei Punkte in Flensburg haben, wird der Versicherungsschutz verwehrt. 

Vielmehr geht es ausschließlich darum, grundsätzlich regeltreuen Autofahrern bei kleineren Verstößen eine Perspektive zu ermöglichen und sie vor Jobverlust abzusichern. Versichert sind somit unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu dichtes Auffahren/ungenügender Abstand, rote Ampel überfahren, Fahrten unter Alkoholeinfluss bis zu einem Promillewert von 1,09‰, Handynutzung ohne Unfallfolgen, Vorfahrtverletzung, vorschriftswidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen, vorschriftswidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnnutzung sowie eine Reihe weiterer unter das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) fallende Tatbestände.

Auf Wunsch auch fachanwaltliche Vorprüfung auf Erfolg eines Rechtsmittels

Im Leistungsfall werden Aufwendungen anlässlich der Nutzung alternativer Transportmittel wie Taxi, Bahn oder Bus bis zu 10.000 Euro bei einer Jahresprämie von 300 Euro erstattet. Selbst Kosten für den Chauffeur oder den Einsatz des Ehepartners werden im bedingungsgemäßen Rahmen bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs übernommen, sofern ein Ausweichen auf öffentliche Verkehrsmittel situationsbedingt nicht infrage kommt. Schließlich erfolgt auf Wunsch auch eine fachanwaltliche Vorprüfung auf Erfolg eines Rechtsmittels. (ad)

Lesen Sie auch: Tiny Houses - Ein populärer Trend

Bild: © K.C. – stock.adobe.com