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25. Januar 2021
Tiny Houses – Ein populärer Trend
Secluded tiny house on the sandy shore of a lake with fog in a coniferous forest in cold cloudy lighting with warm light from the Windows. Stock 3D illustration

Tiny Houses – Ein populärer Trend

Tiny Houses sind begehrt, deren rechtliche Einordnung ist aber noch ungeklärt. Es kann sich um ein Fahrzeug oder ein Gebäude handeln. Versicherungsschutz gibt es für beide Varianten, etwa beim Assekuradeur ias. Ein Interview mit Julian Bartz, Assistant Manager bei der ias – Internationale Assekuranz-Service GmbH.

Die ias vermittelt einen Tiny-House-Versicherungsschutz. Wie entwickelt sich die Nachfrage?

In Zeiten immer teurer werdenden Wohnraums, Wohnungsknappheit sowie steigender Mieten werden Tiny Houses immer populärer. Diese Häuser sind die ideale Wohnlösung, um das Bedürfnis nach einem Eigenheim unter einem ökologischen wie ökonomischen Aspekt in Einklang zu bringen. Das Interesse an und somit auch die Nachfrage nach unserem „Tiny-House-Schutz“ steigen somit stetig. Neben der steigenden Anzahl an Herstellern gibt es auch immer mehr Gemeinden, die auf die Nachfrage ein passendes Angebot bieten. Dies unterstreicht der Trend zu den ersten Tiny-House-­Dörfern in Deutschland.

Worunter fällt eigentlich ein Tiny House in Deutschland? Fahrzeug, Camping oder Gebäude?

Diese Frage werden sich viele stellen, die sich zum ersten Mal mit dem Thema auseinandersetzen. Neben dem Begriff „Tiny House“, welches übersetzt eben ein „winziges Haus“ ist, finden sich bei der Thematik noch Begrifflichkeiten wie Minihaus, Mikrohaus oder Singlehaus. Der Gesetzgeber hat, anders als im Ursprungsland USA, noch keine feste Definition für den Begriff vorgegeben. Das Unterscheidungsmerkmal besteht darin, ob die Tiny Houses mit einem Trailer fest verbunden sind oder nicht. Objekte, die fest mit einem Trailer verschraubt sind und eine Straßenzulassung haben, gelten im Rahmen der StVO als Fahrzeug. Jedoch darf man nicht außer Acht lassen, dass das deutsche Baurecht auch für Tiny Houses gilt, das besagt, dass unter gewissen Umständen eine Baugenehmigung benötigt wird, sobald es langfristig auf einem Stellplatz verbleibt und gegebenenfalls sogar ständig bewohnt wird. Gemäß Vorgesagtem wäre in dem zweiten Fall der passende Begriff hierbei der eines Gebäudes. Dabei spielt es keine Rolle, ob auf Rädern oder auf festem Fundament stehend. Die Einzelheiten sollte jeder Interessent oder künftige Eigentümer rechtzeitig in den jeweiligen Landesbau­ordnungen der Länder nachlesen. Letztendlich kann ein solches Objekt somit, je nach Nutzung und Aufbau, sowohl Fahrzeug als auch Gebäude sein.

Was bedeuten die unterschiedlichen Varianten dann grundsätzlich für den Versicherungsschutz?

Das von uns im Markt lancierte Produkt bietet für beide Varianten entsprechenden Versicherungsschutz. Für zugelassene Fahrzeuge nehmen wir einen Prämienzuschlag, da diese erfahrungsgemäß ein höheres Schadenpotenzial als jene Objekte darstellen, die fest an einem Standort verbleiben. Wir sind seit vielen Jahren mit unserem Produkt am Markt und lassen unter anderem auch unsere Erfahrungen aus dem Schadenbereich in unsere Produktgestaltung einfließen.

Welche Leistungen sind in Ihrem Tarif enthalten?

Mit dem Produkt bieten wir unseren Kunden einen vollumfänglichen Versicherungsschutz für Schäden am Objekt und am Hausrat – zum Beispiel infolge von Sturm, Brand, Hagel oder Überschwemmung. Ebenfalls obligatorisch sind eine Glas- sowie eine Standplatzhaftpflichtver­sicherung enthalten. Dabei gelten winterfeste Vorzelte, Anbauten sowie Garten- oder Geräteschuppen ebenfalls als mitversichert.

Optional bieten wir unseren Kunden ein Wasser-, ein Outdoor- und ein Autarkie-Paket. Das Produkt kann sowohl digital über unser Endkundenplattform verias24 abgeschlossen als auch von Maklern vertrieben werden. Risikoträger ist unser langjähriger Partner, die HDI Global Specialty SE.

Sie haben den ergänzenden Baustein Autarkie-Paket angesprochen. Ist das ein großes Thema?

Immer mehr Menschen wollen mit ihrem Tiny House autark und somit unabhängig sein. Diesen Trend haben wir frühzeitig erkannt und mit unserem schon genannten optionalen Autarkie-Paket die Bedürfnisse der Klientel erfüllt. Somit können wir unter anderem einen umfangreichen Schutz für die Photovoltaik- und Solaranlagen am Stellplatz anbieten.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2021, Seite 46, und in unserem ePaper.

Bild: © ParamePrizma – stock.adobe.com