Seit dem 28.09.2022 ist der offene Publikums-Immobilienfonds KGAL immoSUBSTANZ als Artikel-8-Plus-Fonds gemäß der EU-Offenlegungsverordnung eingestuft. Damit geht die Genehmigung einher, das Produkt an Privatanleger mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen im Sinne der im August 2022 angepassten MiFID-2-Regeln zu vertreiben.
Eine Einordnung in die neue Kategorie der Artikel-8-Plus-Fonds heißt, dass ein fester Anteil des Fondsportfolios die Anforderungen der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation / SFDR) an nachhaltige Investitionen erfüllt. Dieser Anteil des Portfolios des KGAL immoSUBSTANZ erreicht dieKriterien an „Impact“-Produkte.
Laut KGAL trägt der Fonds zur Dekarbonisierung des europäischen Gebäudesektors und damit zum Klimaschutz bei. Er orientiert sich dabei an den Dekarbonisierungspfaden des CRREM-Tools (Carbon Risk Real Estate Monitor). Zudem werden nachteilige Auswirkungen der Investitionen auf Nachhaltigkeitsaspekte unter anderem durch den Ausschluss von Aktivitäten mit fossilen Brennstoffen berücksichtigt. Schließlich werden Governance-Standards durch klar definierte Ausschlusskriterien eingehalten.
„Der neue Status als Artikel-8-Plus-Fonds ist eine erfreuliche Bestätigung der engagierten und langfristigen Arbeit unseres gesamten Teams, die Nachhaltigkeits-Performance des KGAL immoSUBSTANZ lückenlos zu dokumentieren und ständig weiter zu optimieren“, erklärt Matthias Weber, Head of Sales Retail Business bei KGAL. „Wir wollen unser Angebot an nachhaltigen Fondsprodukten weiter ausbauen, um der steigenden Anlegernachfrage gerecht zu werden“, so Weber weiter. (tk)
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