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3. Dezember 2021
Investitionsprojekte digital – Zuschuss bis 500.000 Euro nutzen

Investitionsprojekte digital – Zuschuss bis 500.000 Euro nutzen

Marktveränderungen aufgrund von Digitalisierung und neuen Kundenanforderungen lassen Maklerbetriebe über Investitionen nachdenken. Mögliche Fördermittel sollten sie dabei nicht außer Acht lassen. Der Experte Kai Schimmelfeder informiert in einer AssCompact Serie über die Möglichkeiten. Teil 7

Die Anzahl der Versicherungsmakler hat sich in den vergangenen Jahren weiter verringert. Vielleicht ist aktuell ein Seitwärtstrend vorhanden, und doch stellen sich die meisten Versicherungsmakler Fragen wie: Wie wird die Zukunft? Welche Chancen ergeben sich aus der Reduzierung der Makler? Wer füllt die Lücke? Wie kann die Anzahl der Verträge erhöht werden? Welche Kommunikationswege bevorzugen die Stammkunden und wie können neue Interessenten erreicht werden? Welche Auswirkungen haben die Vergleichsportale? Wird das Thema „Vertrag to go“ immer mehr auf den Handys und anderen mobilen Endgeräten stattfinden? Wie verhalten sich die unterschiedlichen Altersgruppen und wie müssen Ver­sicherungsmakler darauf reagieren?

Die Versicherungswirtschaft ist ein bedeutender Wirtschaftszweig in Deutschland. Absicherung von Menschen, Unternehmen und Projekten machen viele Vorgänge erst möglich. Risiken werden finanzierbar und können dann zum Wirtschaftswachstum beitragen. Wo wäre Deutschland ohne diese Funktionen wie beispielsweise Rückendeckung, Vorsorge und Absicherung? Auch in Zukunft braucht es Lösungen, damit die Wirtschaft im Allgemeinen und Unternehmen und Menschen im Besonderen weiterwachsen, bestehen und in Wohlstand leben können.

Nicht nur aus diesem Grund ist auch der Versicherungsmakler angehalten, in die Gegenwart und die Zukunft zu investieren. Ein Investitionsthema ist weiterhin die Digitalisierung. Es gibt sehr unterschiedliche Förderprogramme zum Thema Digitalisierung. Einige für kleine Investitionsvorhaben und einige für größere. Im Nachfolgenden sehen wir uns eine Lösung aus den Förderprogrammen an, wenn es um Mehrere-Hunderttausend-Euro-Investitionen geht.

Das Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen unter Zuhilfenahme von Digitalisierungsprozessen. Dies soll unter anderem durch die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen im eigenen Unternehmen erreicht werden. Antragsteller sind auf Gewinnerzielung ausgerichtete kleine und mittlere Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter).

Wie wird gefördert?

Die Förderung als Zuschuss ist eine Co-Finanzierung bzw. Anteils­finanzierung zu 50%. Der Zuschuss zur geplanten Investition in Digitalisierung ist maximal 500.000 Euro für eine Implementierung. Praxisbeispiel: Die gesamten förderfähigen geplanten Investitionen betragen 1 Mio. Euro – dann beträgt der Zuschuss hier 500.000 Euro. Dies als sogenanntes geschenktes Geld vom Staat. Die Laufzeit des Projekts (Anfang Projekt bis Ende Umsetzung) ist maximal 36 Monate – und somit ausreichend für die wichtigsten Projekte. Es geht hierbei um die Digitalisierung und da ist die Schnelligkeit ein Erfolgsfaktor.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Aufwendungen des Unternehmens zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen einschließlich der hierfür erforderlichen Hard- und Software, die im Ergebnis zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen (insbesondere Reduzierung von Medienbrüchen, höherer Grad an Kundenorientierung, höherer Grad an Flexibilisierung, Einbezug von Zulieferern beziehungsweise Kunden in die digitale Wertschöpfungskette, Beschleunigung der Prozesse, Ergänzung Produktportfolio, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Online-Marketing und -Vertrieb sowie IT-Sicherheit).

Praxisbeispiel: Diese Investitionen werden gefördert

Mit dem Zuschuss und den eigenen Mitteln kann ein Projekt maximal 1 Mio. Euro an Investitionen führen. Die geförderten Investitionen sind dabei projektbezogene Ausgaben für eigenes Personal und Lieferungen und Leistungen Dritter.

Die projektbezogenen Personalnebenkosten (Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) werden mit einer Pauschale in Höhe von 15% der förderfähigen direkten Personalausgaben abgegolten.

Indirekte Ausgaben werden in Höhe einer Pauschale von 15% der förderfähigen direkten Personalausgaben (ohne projektbezogene Personalnebenkosten) als förderfähig berücksichtigt.

Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist hierfür nicht erforderlich. Unter diese Regelung fallen insbesondere folgende Positionen: Gas, Strom, Wasser, sonstige Ausgaben für die Betriebsraumnutzung (einschließlich Reinigung), Bürobedarf, Reparatur und Instandhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Betriebsräume, Porto, Kurier, Frachten, Telefon und Kommunikation, Internetgebühren und Internetdomain, Ausgaben für Leasing/Mietverträge ohne Kauf­option, Sach- und Fremdleistungsausgaben Buchhaltung, Fremdleistungen EDV, Zeitschriften, Bücher, Personalausgaben der Verwaltung (Bereiche: Personal, Buchhaltung/Controlling/Einkauf, IT/Sicherheit, Service), Nettokaltmiete, Versicherungen für Betriebsräume und Büroausstattung, Investitionen (Ausgabebetrag bei geringwertigen Wirtschaftsgütern oder steuerliche Abschreibung). Die Summe der Ausgaben für Instrumente, technische Ausrüstungen (einschließlich Installationsleistungen) sowie immaterielle Wirtschaftsgüter soll 50% der gesamten förderfähigen Projektausgaben nicht überschreiten.

Personalausgaben werden gefördert

Die zuwendungsfähigen Personalausgaben werden monatlich bis maximal 7.200 Euro Arbeitnehmerbrutto bzw. jährlich bis maximal 86.400 Euro bei einer Vollzeitstelle angerechnet. Das wiederum schafft einen Kostenvorteil und Wettbewerbsvorsprung.

Bewertungsschema (Überblick): Um selbst zu erkennen, ob ein Projekt förderfähig wäre, gibt es ein Bewertungsschema. Mindestens folgende Positionen müssen positiv beantwortet werden:

  • Die beantragte Maßnahme bezieht sich auf Implementierung von Digitalisierungslösungen bei bestehenden betrieblichen Prozessen und Abläufen im Unternehmen bzw. in der Betriebsstätte.
  • Die mit der Digitalisierungsmaßnahme verfolgten Ziele sind klar definiert.
  • Die mit der Digitalisierungsmaßnahme verfolgten Ziele führen im Ergebnis zu neuen oder wesentlich verbesserten Prozessen und Methoden im Unternehmen.
  • Die Beschreibung der Digitalisierungsmaßnahme ist hinsichtlich der geplanten Zielerreichung nachvollziehbar.
  • Abgrenzbarkeit von Förder­ausschlüssen
  • Angemessenheit der Ausgaben

Geplante Innovationen von Unternehmen können auf mögliche Förderprogramme getestet werden. Einfach auf die Website foerdermittel-testen.de gehen und die Investitionspositionen und ergänzende Angaben eingeben. Das Team von feder consulting analysiert dann die infrage kommenden Förderprogramme.

Über den Autor

Kai Schimmelfeder (kaischimmelfeder.de) ist Fördermittel-Experte und begleitet mit seinem Team Unternehmen in der Fördermittelbeantragung. Er ist Buchautor und Sachverständiger für öffentliche Fördermittel und Zuschüsse. In der Fernsehsendung „KAI SCHIMMELFEDER EXKLUSIV – Das Fördermittel Magazin“ bietet er wöchentlich neue Impulse für Unternehmen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2021, Seite 100 f., und in unserem ePaper.

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Bild: © Stockfotos-MG – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Kai Schimmelfeder