Es geht hoch her im politischen Berlin – auch aus Sicht der Vermittlerbranche. Denn die Reform der für die Berater wahrscheinlich wichtigste Säule der Altersvorsorge ist bereits in einem fortgeschrittenen Stadium.
Ende letzten Jahres brachte das Kabinett den Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium unter der Leitung von Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg. Eine Art neue Fassung der Riester-Rente von 2002, die nach Ansicht der meisten wohl gescheitert ist. Zu teuer war sie. Unnötig kompliziert. Diese Fehler sollen mit einer neuen Ausrichtung auf ETFs und Fonds, einer Flexibilisierung der Garantievorgaben und der Wahlmöglichkeit zwischen Leibrente und Auszahlplan nicht mehr gemacht werden.
Aber es gibt eben noch Details zu klären. Am kontroversesten diskutiert wurde in den letzten Wochen der Kostendeckel in Höhe von 1,5%, der für das sogenannte Standardprodukt im geplanten Altersvorsorgedepot vorgesehen ist. Verbraucherschützer sagen, diese 1,5% seien immer noch zu hoch und kosten die Kunden zu viel Rendite. Vermittler wiederum sagen, dass sich die vertrieblichen Kosten mit solch einem Kostendeckel nicht decken ließen. Die Politik hat ihrerseits bereits mehrfach suggeriert, dass man diese 1,5% vielleicht wirklich noch nach unten schrauben möchte, zuletzt in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom Wochenende. Darin sagte Florian Dorn von der CSU: „Es spricht viel dafür, dass wir den Kostendeckel niedriger ansetzen müssen. Wenigstens für das Standardprodukt.“ Und auch die SPD scheint in diese Richtung gehen zu wollen, denn der Kostendeckel sei „viel zu hoch“, heißt es im Artikel der SZ vonseiten der SPD – allerdings ohne Namensnennung.
Im Bundestag vorgestellt wurde die Reform bereits. Jetzt sind die Ausschüsse dran. Und in diesem Zuge auch ein Austausch mit Fachleuten aus der Branche. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. hat dazu in den Capital Club in Berlin eingeladen, um die genannten Themen zu diskutieren. Mit anwesend waren branchenseitig BVK-Präsident Michael H. Heinz und Dr. Peter Schwark vom Deutschen Institut für Altersvorsorge sowie Prof. Dr. Matthias Beenken von der FH Dortmund. Aus der Politik war lediglich Dr. Carsten Brodesser von der CDU anwesend. Ebenfalls geladen war Michael Thews, einer der Diskussionsführer zum Thema aus der SPD. Er sagte jedoch kurzfristig ab. Im Sinne einer spannenden Diskussion muss man fast schon sagen „leider“.
Aussetzung der Beratungspflicht indiskutabel
Im Rahmen der Podiumsdiskussion wurde der Gesetzentwurf auf Herz und Niere geprüft. Man merkte jedoch insgesamt betrachtet, wo die größte Passion lag – nämlich beim Wert von Beratung, der durch die Diskussion um Beratungspflicht, Kostendeckel und Zillmer-Verbot implizit angegriffen wird.
Doch der BVK scheint mit Carsten Brodesser hier einen gern gesehenen Fürsprecher gefunden zu haben, wie Präsident Heinz gegen Ende der Runde betont. Heinz erwarte von Brodesser weitere Unterstützung, fühle sich aber gut vertreten, und zwar fernab von Ideologie und hin zu gesundem Menschenverstand – wenngleich er auf AssCompact Nachfrage auch zugibt, dass Florian Toncar, der den ursprünglichen Gesetzentwurf zu einem Altersvorsorgedepot mit verantwortete, als das Finanzministerium noch FDP-geführt war, ein enger Vertrauter war.
Und ja: Brodesser stellte sich bei den oben genannten Fragestellungen, die allesamt kritisch für die Arbeit der Vermittler sind, auf deren Seite. Beim Thema Beratungspflicht und der Frage, ob man diese beim Standardprodukt abschaffen sollte, wie es etwa der GDV fordert, erklärte er, dass er darüber gar nicht diskutiere, da er überhaupt keine Notwendigkeit sehe.
Kostendeckel und Zillmer-Verbot
Auch beim Kostendeckel und beim Zillmer-Verbot scheint Einigkeit zu herrschen. Für Heinz ist es eine „Grundsatzfrage“, warum man immer wieder und fast ausschließlich in „unserer Branche“ aus ideologischen Gründen dieses Kostenthema voranschiebe. Der BVK-Präsident sage schon immer, dass man auf die Ausreißer, auf die „schwarzen Schafe“ achten solle. Stattdessen werde überall, sowohl bei den schlechten als auch den guten Vermittlern über derartige Regularien gesprochen.
Worüber man von Heinz Seite sprechen könne, seien mehr Transparenz sowie eine Streckung der Vergütungsauszahlung auf fünf oder zehn Jahre. Der Hauptteil der Kosten vonseiten der Vermittler entstehe jedoch am Anfang, weshalb eine Streckung auf die gesamte Vertragslaufzeit weltfremd sei.
Ähnlich sieht es wohl auch Brodesser. Die 1,5%, von denen im Gesetzentwurf die Rede ist, seien seinen Ausführungen nach dadurch entstanden, dass sämtliche Anbieter untersucht wurden und man zum Ergebnis kam, dass bei 1,5% ausreichen viele Vertriebe übrig blieben – und darum gehe es: möglichst viele Vertriebswege zu erhalten.
Ein Kostendeckel habe automatisch eine verengende Wirkung: Je niedriger der Kostendeckel, umso mehr Vertriebswege werden ausgeschlossen. Natürlich könne auch ein Fonds für 0,19% aufgesetzt werden. Doch damit habe man noch keine gute Altersvorsorge. Dafür sei Beratung gefragt und die koste Geld, welches man ausgeben müsse.
Steigen Vermittler bei geförderten Produkten aus?
Genau solch ein Vertriebsausschluss könnte unangenehme Folgen haben – nicht nur für Vermittler selbst, sondern auch für das erklärte Ziel der Reform. Denn dabei handelt es sich u. a. um nichts weniger als um eine stärkere Verbreitung geförderter privater Altersvorsorge. Brodesser zeigt sich hier besorgt, sollte man einen niedrigeren Kostendeckel, geschweige denn eine Abschaffung der Beratungspflicht oder eine Verteilung der Vertragskosten auf die gesamte Laufzeit anstreben.
Im schlimmsten Fall würden sich Vermittler aus den staatlich geförderten Produkten, bzw. zumindest aus dem Standardprodukt, wofür nach aktuellem Stand der Kostendeckel vorgesehen ist, „ausklinken“. Dieser Vertriebsweg würde also ausscheiden – ein Weg, der maßgeblich dafür verantwortlich war, dass es bei Riester eben dennoch 16 Millionen abgeschlossene Verträge gab. Daher mache Brodesser sich Sorgen, ob das Gesetz zu der Art Verbreitung führt, die man sich wünscht.
BVK-Präsident Heinz unterstreicht die Sorge um das Zillmer-Verbot damit, dass die staatlich geförderte Produktpalette für Vermittler ab dem 40. Lebensjahr nicht vermittelbar sei, denn: Davon ausgehend, dass solche Verträge 30, 40 oder mehr Jahre gültig sind, werde die Provision an die Vermittler viel zu spät ausgezahlt. Auf AssCompact Nachfrage, ob er sich wirklich vorstellen könnte, dass Vermittler dann aus diesen Produkten aussteigen, erwidert Heinz, dass man sich natürlich alles vorstellen könne und man durchaus am Zweifeln sei, ob man die Altersvorsorge dann noch aus betriebswirtschaftlicher Sicht begleiten könne. Aber dennoch müsse man beraten und davon ausgehen, dass die Menschen beim Thema Altersvorsorge Unterstützung brauchen. Auch die Politik sei hier in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Altersvorsorge und Beratung zusammen funktionieren und zusammen gedacht werden. (mki)
Bild v. l. n. r.: Dominik Hoffmann, Leiter Verbandskommunikation undGeschäftsführer beim BVK; Dr. Peter Schwark, Sprecher Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA); Dr. Carsten Brodesser; Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) CDU, Michael H. Heinz, Präsident des BVK, und Prof. Dr. Matthias Beenken, Fachhochschule Dortmund
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