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24. Mai 2021
Jetzt auch für unterwegs: Rundumschutz für Fahrräder

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Jetzt auch für unterwegs: Rundumschutz für Fahrräder

Rundum-Schutz auch gegen Diebstahl

Besitzen Kunden eine Hausrat-Versicherung, ist deren Fahrrad versichert, wenn es aus verschlossenen Räumen, zum Beispiel dem Keller oder der Garage, gestohlen wird. Diebe schlagen aber meist auf offener Straße zu. Den hierfür passenden Schutz können sie – häufig durch einen Mehrbeitrag – über einen Hausratvertrag einschließen. Werden die Kunden bestohlen, erwarten sie, dass sie sich von der Entschädigung der Versicherung ein neues, gleichwertiges Fahrrad kaufen können. Die Zahlung ist aber oft auf wenige Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Die Produktlinien der Haftpflichtkasse „Einfach Besser“ und „Einfach Komplett“ bieten hier einen entscheidenden Vorteil: Die Fahrräder, auch Pedelecs/E-Bikes, Ihrer Kunden sind ohne zusätzliche Kosten bis zu 10.000 Euro abgesichert, sofern keine Versicherungspflicht besteht. Vermittler sollten auch darauf achten, dass Hausratverträge keine Nachtzeitklausel enthalten: Sonst besteht die Gefahr, dass die Fahrräder der Kunden zwischen 22 und 6 Uhr auf offener Straße nicht versichert sind. Die Haftpflichtkasse verzichtet auf diese Einschränkung. Nähere Infos dazu befinden sich auf www.haftpflichtkasse.de. Hier können Vermittler auch schnell und einfach den individuellen Beitrag berechnen.

Gelegenheit macht Diebe

Je länger ein Dieb für einen Diebstahl braucht, desto eher lässt er davon ab. Man sollte es ihnen also so kompliziert und aufwendig wie möglich machen. Mit diesen sechs Tipps können Vermittler ihren Kunden helfen.

Wer sein Fahrrad vor Diebstahl schützen möchte, der sollte …

  • … sein Rad nicht in dunklen Ecken abstellen. Und auch nicht da, wo viele andere Räder stehen. In Großstädten sollten Abstellmöglichkeiten an Bahnhöfen und Hochschulen gemieden werden.
  • … einzelne wertvolle Teile wie zum Beispiel den Akku des Pedelecs nach dem Abstellen mitnehmen.
  • … das Fahrrad mit einem, besser sogar mit zwei eigenständigen Schlössern sichern. Diebe schrecken dann vor einer Tat zurück, wenn das Schloss nur mit viel Aufwand geknackt werden kann. Ein Rahmenschloss allein ist kein ausreichender Diebstahlschutz. Massive und hochwertige Fahrradschlösser können sich lohnen. Es empfiehlt sich, ca. 5 bis 10% des Radpreises zu investieren.
  • … das Fahrrad am besten mit einem im Boden verankerten Gegenstand verbinden, zum Beispiel einem Zaun, einer Laterne oder einem Baum. So können Diebe es nicht einfach wegtragen.
  • … sein Rad gegen einen geringen Betrag von einem Fahrradhändler oder der Polizei codieren lassen. Das schreckt Diebe zusätzlich ab. Hinweise hierzu gibt auch die Website der Polizei.
  • … sein Rad mit einem GPS-­Tracker ausstatten. So sieht man über das Mobiltelefon jederzeit, wo sich das Fahrrad gerade befindet, und erhält eine Nachricht, wenn es in Abwesenheit bewegt wird.
Fahrrad gestohlen. Und nun?

Hat ein Fahrrad doch unfreiwillig den Besitzer gewechselt, sind so schnell wie möglich die Polizei und der Versicherer zu informieren. Darüber hinaus sollte der Kaufbeleg des Fahrrads aufgehoben werden. Kunden sollten sich die Hersteller- und Rahmennummer notieren und Fotos vom Rad machen. So kann der Versicherer den Wert des Fahr­rads schneller ermitteln und den Schaden zügig bearbeiten. Zudem sind die Chancen höher, dass der Diebstahl aufgedeckt wird. Mit der polizeilichen App „Fahrradpass“ sind alle Daten sicher abgelegt und im Fall der Fälle schnell mit der Polizei geteilt. Den „Fahrradpass“ können sich Kunden kostenlos für iOS und Android herunterladen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 05/2021 und in unserem ePaper.

Bild: © nullplus – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Marcus Nath