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5. Mai 2020
Jubiläum und neuer Service bei FondsKonzept

Jubiläum und neuer Service bei FondsKonzept

Die Fondskonzept AG feiert ihr 20-jähriges Gründungsjubiläum. Darüber hinaus hat der Maklerpool einen neuen Service gestartet: Videoberatung mit Screensharing. Sie verbindet Makler und Kunde in einer datenschutzsicheren Videoschaltung in Bild und Ton und ist komplett DSGVO-konform.

Die FondsKonzept AG hat am 27.04.2020 das 20-jährige Jubiläum ihrer Gründung gefeiert. So wurde die FondsKonzept Service GmbH am 27.04.2000 als Vertriebs- und Servicegesellschaft für Finanzmakler gegründet und ins Handelsregister der Stadt Memmingen eingetragen. Die FondsKonzept Service GmbH ist die Rechtsvorgängerin der heutigen FondsKonzept AG, die als Muttergesellschaft für insgesamt sechs Tochterunternehmen in Deutschland und Österreich im FondsKonzept Konzern firmiert.

Kontinuierliches Wachstum

Zum Startzeitpunkt im Jahr 2000 wurden 488 Makler mit einem Investmentfondsbestand von umgerechnet 150 Mio. Euro betreut. Seither sind Bestandszahlen und Courtageumsätze kontinuierlich gewachsen. Der administrierte Fondsbestand stieg im Juli 2005 erstmals auf über 1,0 Mrd. Euro. Im Dezember 2010 wurden schließlich 3 Mrd. Euro administriert und knapp vier Jahre später wurde die 5-Milliarden-Euro-Schwelle geknackt. Im Mai 2018 fiel auch die Marke von 10 Mrd. Euro.

Digitalisierung als Triebfeder

Eine Triebfeder des Erfolgs sieht FondsKonzept in der Digitalisierung. Diese sei seit der Gründung in der DNA gelegen und mit großer Konsequenz und visionärer Weitsicht vorangetrieben worden. Dazu passt auch ein nun neu vorgestellter Service der Kundenberatung im Onlinemodus. Ab sofort ist es bei FondsKonzept möglich, Makler und Kunde in einer datenschutzsicheren Videoschaltung in Bild und Ton miteinander zu verbinden.

Flexible Umsetzungen möglich

Der Zugang erfolgt über das Kundenportal des Finance-Home-Tools, das in das Maklerservicecenter (MSC) mit den Gesamtdaten der Finance-Cloud integriert ist und auch die kameragestützte Online-Legitimation (Video-Ident-Verfahren) des Kunden ermöglicht. Die Nutzung kann somit vom Berater in Abhängigkeit von der digitalen Affinität seiner Kunden initiiert und gesteuert werden. Die einzelnen Funktionen umfassen neben der Bildtelefonie auch ein Chatboard sowie die Option zum gegenseitigen Austausch von Dokumenten. Darüber hinaus können Makler und Kunde ihre jeweiligen Bildschirmansichten mit Hilfe der Screen-sharing-Technik im Voll- oder Teilbildmodus sichtbar machen.

Erklärschritte eins zu eins nachvollziehbar

Zu den besonderen Vorteilen der Videoberatung mit Screensharing gehört laut FondsKonzept, dass der Kunde die Erklärschritte seines Beraters eins zu eins nachvollziehen könne. Dabei sei die volle Konformität mit dem Datenschutz gegeben, da vor einer Systemnutzung ein Kundenzugang vorhanden und somit eine Datenschutzvereinbarung nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterschrieben sein muss.

Eigene Technik und hauseigene Server

Aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit handelt es sich bei allen Funktionen um technologische Eigenentwicklungen ohne jegliche Nutzung von Fremdanbietern oder externen Serverkapazitäten. Die Durchführung erfolgt vielmehr ausschließlich über die hauseigenen Server von FondsKonzept. Gleichzeitig antizipiert die Videoberatung die aktuellen und zukünftigen Vorgaben von MiFID II bzw. FinVermV, nach denen eine automatische Aufzeichnung von Beratungsgesprächen am Telefon (Taping) mit dem Einverständnis des Kunden gesetzlich vorgeschrieben ist. (mh)

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