Die Mühlen der Regierung mahlen langsam – doch bei der privaten Altersvorsorge läuft bereits die nächste Gesetzgebung an. Denn am Mittwochvormittag, 12.08.2026, hat das Bundeskabinett die Einführung der Frühstart-Rente auf den Weg gebracht, wie das Bundesfinanzministerium um die Mittagszeit per Pressemitteilung verkündet hat.
Das ist geplant
Bei der Frühstart-Rente zahlt der Staat für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein. Förderberechtigt sollen alle Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 sein, und zwar rückwirkend zum 01.01.2026 – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestags und -rats, die noch in diesem Jahr vonstattengehen soll.
Das Altersvorsorgedepot für die Frühstart-Rente können die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Gefördert werden zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von 1% (also ein Standardprodukt aus der Altersvorsorgedepot-Produktlandschaft) und ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Wird kein eigener Vertrag geschlossen, legt der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Es braucht keinen gesonderten Antrag.
Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei, ausgezahlt wird das geförderte Kapital grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Zuzahlungen sind bis zu 6.840 Euro jährlich möglich. Ab Volljährigkeit geht das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge über, die ebenfalls 2027 startet.
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