Ein Artikel von Michèle Pino, Maklerreferentin Krankenversicherung INTER Krankenversicherung AG
Die Leistungsausgaben der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) sind im ersten Halbjahr 2025 weiter gestiegen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang September 8% durchschnittliche Kostensteigerung berichtet, und vorläufige Zahlen des PKV-Verbandes zeichnen das gleiche Bild mit 7,5% in der ambulanten und über 10% in der stationären Versorgung. Neben gestiegenen Personal- und Energiekosten ist der medizinische Fortschritt ein weiterer Faktor, der die Versorgung von Patienten kontinuierlich verbessert, aber eben mit höheren Kosten verbunden ist. Um die steigenden Kosten leisten zu können, müssen Beiträge entsprechend steigen.
Die Leistungsausgaben steigen in beiden Systemen sehr ähnlich, obwohl die Leistungen für gesetzlich Versicherte auf das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ beschränkt sind – gesetzliche Leistungen dürfen nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein sowie ein notwendiges Maß nicht überschreiten. Beitragssteigerungen erfolgen in der GKV recht subtil. Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze werden vom Staat festgelegt; hinzu kommt ein individueller Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Der Jahreswechsel soll es wieder in sich haben: Inklusive Pflegeversicherung können die Beiträge 1.300 Euro übersteigen.
Kalkulation in der PKV
Die meist deutlich höheren Leistungen der privaten Krankenversicherung sind ihr Geld wert und ein Leben lang garantiert, keine Leistungen werden gestrichen. Über den Behandlungsumfang entscheiden Ärzte und Patienten, nicht die Wirtschaftlichkeit. Und im Gegensatz zum Umlageverfahren der GKV sorgt in der PKV jede Generation für sich selbst vor, das ist nachhaltig. Denn der Beitrag in der PKV wird so kalkuliert, dass der in höheren Lebensaltern typischerweise zunehmende Bedarf an medizinischen Leistungen keinen Anstieg des Beitrags im Alter bewirkt.
Wie wird dies erreicht? In jungen Jahren liegen die Beiträge über den erwarteten Versicherungsleistungen und im Alter darunter. Aus der Differenz wird in jungen Jahren eine Rückstellung gebildet, die den im Alter typischerweise steigenden Bedarf an medizinischen Leistungen kostenseitig deckt. Diese sogenannten Alterungsrückstellungen werden angelegt.
Die Beitragskalkulation in der PKV folgt gesetzlichen Vorgaben anhand sogenannter Rechnungsgrundlagen. Eine davon sind Versicherungsleistungen. Verändern sich diese dauerhaft, bspw. durch den medizinisch-technischen Fortschritt, neue Krankheitsbilder, vermehrte Behandlungen oder allgemeine Preissteigerungen, können die tatsächlichen Leistungsausgaben und in der Folge die Beiträge steigen.
Erforderliche Beitragsanpassungen erhöhen auch die individuelle Alterungsrückstellung. So profitieren Kunden von Überschüssen aus dem Geschäftsergebnis – diese sorgen dafür, dass Beitragsanpassungen im Zeitverlauf abgemildert werden können. Ein Tipp der INTER: Tarife mit höheren Leistungen und niedrigem Selbstbehalt bauen höhere Alterungsrückstellungen auf – Kunden sollten ein Leben lang im gewählten Tarif bleiben. Zudem sind gerade für ältere Versicherte bessere Tarifleistungen wertvoll.
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