Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mitgeteilt hat, sind die drei Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“, „Altersgerecht Umbauen“ sowie „Genossenschaftliches Wohnen“ wieder gestartet. Seit dem 20.02.2024 können wieder Anträge über die Website der KfW gestellt werden. Die Förderung war Ende 2023 infolge der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes bzw. ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel überraschend gestoppt worden.
Zinsvergünstigte Kredite für klimafreundlichen Neubau
Wer eine klimafreundliche Immobilie neu baut oder diese erwirbt, kann einen Antrag für das Programm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ stellen. Hierfür muss die Immobilie über den gesamten Lebenszyklus einen geringen CO2-Fußabdruck nachweisen und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten erreichen.
Laut Bundesbauministerium stehen für das Programm KFN im laufenden Jahr insgesamt 762 Mio. Euro in Form von zinsverbilligten Krediten bereit. Als Kreditsummen sind bis zu 100.000 Euro möglich. Ein höheres Darlehen bis zu 150.000 Euro gibt es, wenn die Immobilie die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG) erfüllt. Mehr Informationen zu KFN gibt es auf der KfW-Webseite.
Der Zinssatz wird laut Bundesbauministerin Klara Geywitz bei 2,1% liegen und damit „deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen“.
Das Programm wendet sich an Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen und Investoren. Kommunen können Investitionszuschüsse beantragen. Wie die Ministerin weiter mitteilt, wurde mit dem KFN-Programm im vergangenen Jahr der Neubau von über 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert und insgesamt Investitionen von rund 17,4 Mrd. Euro angestoßen.
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