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22. Februar 2022
Kfz-Haftpflicht: BaFin geht gegen verkürzte Kündigungsfristen vor

Kfz-Haftpflicht: BaFin geht gegen verkürzte Kündigungsfristen vor

Manche Kfz-Versicherer bieten ihren Kundinnen und Kunden unterjährige Kündigungen zu verkürzten Fristen an, allerdings auf die Gefahr hin, dass Versicherungslücken entstehen. Die BaFin hat nun angekündigt, gegen solche Versicherungsbedingungen vorzugehen.

Viele Kfz-Versicherer bieten mittlerweile kurze Kündigungsfristen an, um ihren Kundinnen und Kunden die gewünschte Flexibilität zu bieten und sich von der Konkurrenz abzuheben. Einige werben sogar mit einer täglichen Kündbarkeit.

Kfz-Haftpflichtpolicen unterliegen dem Pflichtversicherungsgesetz

Allerdings: Eine solche Vertragsfreiheit greife nur bei freiwilligen Versicherungen wie einer Rechtsschutzversicherung. Doch bei Kfz-Haftpflichtpolicen gilt das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Demnach muss „jeder Halter eines Kraftfahrzeugs [...] für sich, den Eigentümer und den Fahrer“ eine Police mit einer Laufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Jahres besitzen. Im Fall einer Beendigung der Kfz-Haftpflichtpolice zeigt der Kfz-Versicherer dies der zuständigen Zulassungsstelle an. Andernfalls unterläge er laut § 117 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) unbegrenzt der Nachhaftung. Nach der Anzeige prüft die Zulassungsstelle, ob für das Fahrzeug ein neuer Versicherungsschutz besteht. Ist das nicht so, widerruft sie die Zulassung – oder ergreift andere Maßnahmen, damit das Fahrzeug abgemeldet oder weiter versichert wird. Die in § 117 VVG geregelte Nachhaftung des bisherigen Versicherers gelte nur einen Monat nach Anzeige der Kündigung bei der Zulassungsstelle.

Flexibilisierung lässt Versicherungslücken entstehen

Durch die Flexibilisierungen der Vertragsbedingungen insbesondere bei den Kündigungsfristen können allerdings Versicherungslücken entstehen, mit der Folge, dass ein flächendeckender Versicherungsschutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht mehr sichergestellt ist. In einen Unfall involvierte Personen müssten dann darauf hoffen, dass der Verursacher die Schäden aus seinem finanziellen Vermögen wird ersetzen können. Andernfalls gingen sie leer aus. Umso wichtiger sei es, so die BaFin, dass „möglichst alle Kfz-Haftpflichtverträge mit dem PflVG in Einklang stehen und mit einer ausreichenden Kündigungsfrist ausgestattet sind.“

BaFin kündigt Vorgehen gegen diese Praxis an

Die Finanzaufsicht weist nun in ihrer neuen Ausgabe des BaFin-Journals darauf hin, dass solche flexiblen Kündigungsfristen bis hin zu einer täglichen Kündbarkeit der Verträge bei Kfz-Haftpflichtpolicen gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Die Behörde habe das Thema im Blick und kündigt an: „Unternehmen, die Kfz-Haftpflichtverträge mit unterjährigen Kündigungen und zu kurzen Kündigungsfristen anbieten, müssen damit rechnen, dass die Aufsicht Kontakt zu ihnen aufnimmt und sie auffordert, ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen anzupassen.“ (as)

Bild: © Wellnhofer Designs – stock.adobe.com