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18. Juni 2020
Kfz-Versicherung: Vollkasko-Kürzung nach Motor-Tuning?

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Kfz-Versicherung: Vollkasko-Kürzung nach Motor-Tuning?

Versicherer lehnt Argumente ab

Der Versicherer hielt dagegen, dass der Motor selbst lediglich ein Viertel des Betrags gekostet habe, den der Mann in das Motor-Tuning seines Wagens investiert hatte. Mutmaßlich stand also sehr wohl die Leistungssteigerung im Zentrum des Motortauschs und nicht bloß der Ersatz eines defekten Bauteils. Der Versicherer behauptete auch, dass der Kläger selbstverständlich von seiner Werkstatt über die Eintragungspflicht belehrt worden sei – darüber hinaus sei die Eintragungspflicht aber auch hinlänglich bekannt. Zuletzt sei auch der Unfallhergang geradezu typisch für übermotorisierte Fahrzeuge, die bei der Betätigung des Gaspedals nicht mehr kontrolliert werden könnten. Deshalb erlösche bei derartig gravierenden Veränderungen, ohne amtliche Abnahme, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Motorleistungssteigerung stellt beachtliche Gefahrenerhöhung dar

Erstinstanzlich wurde die Klage des Mannes abgewiesen und auch das OLG Saarbrücken urteilte im Berufungsverfahren zugunsten des Versicherers. So stelle der Einbau eines anderen, leistungsfähigeren Motors eine beachtliche Gefahrenerhöhung dar, die der Kläger bei seinem Versicherer hätte melden müssen. Diese Pflicht habe er grob fahrlässig verletzt, da ihm bereits durch einfachste Überlegungen hätte klar werden müssen, dass die vorgenommenen Änderungen den Eintritt des Versicherungsfalls wahrscheinlicher machten.

Kürzungshöhe immer am Verschulden orientiert

Laut Urteil des OLG Saarbrücken darf der Versicherer die Versicherungsleistung im vorliegenden Fall kürzen. Eine Kürzung um zwei Drittel sieht das Gericht als angemessen an. Die Höhe der zulässigen Kürzung müsse sich in derartigen Fällen immer am konkreten Verschulden des Versicherungsnehmers orientieren. Somit ist in besonders schweren Fällen auch eine Leistungsfreiheit denkbar. (tku)

OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.03.2020, Az.: 5 U 64/19

Bild: © Thomas Dutour – stock.adobe.com