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3. August 2022
Kfz: WürttVers nimmt alternative Antriebsarten in den Fokus
Loading energy of an electric car in Prague Czech republic

Kfz: WürttVers nimmt alternative Antriebsarten in den Fokus

In den überarbeiteten Kfz-Tarifen der Württembergischen Versicherung AG gibt es Neuerungen beim Schutzbrief und der Teilkasko. Hybrid- und E-Fahrzeuge profitieren von Preisnachlässen.

Um den gestiegenen Anforderungen von Kundinnen und Kunden nach nachhaltigen Produkten zu entsprechen, bietet die Württembergische in ihren Kfz-Tarif für Fahrzeuge aus der Liste der förderfähigen Pkw des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Preisvorteile beim Versicherungsbeitrag in Höhe von 20% für Elektro- und 10% für Hybridfahrzeuge. Zudem sind im PremiumSchutz spezielle Leistungen für diese Fahrzeuge wie zum Beispiel eine Allgefahrendeckung für den Akku integriert.

Optimierungen bei Schutzbrief und Teilkasko

Im Rahmen der Tarifüberarbeitung wurde insbesondere der Schutzbrief optimiert. Er ist als Baustein auf Wunsch zusätzlich zur Kfz-Versicherung abschließbar und stellt schnelle Hilfe zum Beispiel bei einem Unfall oder einer Panne sicher: Reparaturen vor Ort, Rücktransport des defekten Fahrzeugs aus dem In- und Ausland und ein Mietwagen sind ebenso Bestandteile der Leistungen wie etwa die Übernahme von Bergungs- und Übernachtungskosten, Krankenrücktransport und die Beschaffung von Ersatzdokumenten im Ausland. Verbesserungen gibt es auch bei den Mietwagenkosten: Die Württembergische bezahlt hier für einen Zeitraum bis maximal sieben Tage künftig 70 statt 50 Euro pro Tag. Sollte Pannenhilfe vor Ort erforderlich werden, erstattet die Württembergische ab sofort 150 statt 100 Euro.

Eine weitere Neuerung gibt es in der Teilkaskoversicherung, bei der sowohl im Kompakt- als auch im PremiumSchutz die Elementarschadendeckung um das Risiko des Vulkanausbruchs erweitert wurde.

Erleichterter Einstieg für Fahranfänger möglich

Und: Um Fahranfängerinnen und Fahranfängern den Start in die Kfz-Versicherung zu erleichtern, werden junge Leute bis 30 Jahre mit lediglich 60% beim ersten eigenen Auto in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer zwei Privatkundenverträge bei der Württembergischen abgeschlossen haben, etwa eine Privat-Haftpflichtversicherung und eine Rechtsschutz- oder eine Unfallversicherung. (ad)

Bild: © NVB Stocker – stock.adobe.com