Mit dem Bundeshaushalt 2025 ist der Effizienzhaus-Standard 55 (EH55) für Neubauten vorübergehend wieder förderfähig geworden. Das Ziel ist es, den derzeitigen Bauüberhang anzuschieben. Dafür sind rund 59 Mio. Euro vorgesehen. Die Immobilienwirtschaft reagiert mit gemischten Gefühlen: Einerseits wird die Entscheidung begrüßt, andererseits bleibt Skepsis. „Die Wiederaufnahme der Förderung ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber kein nachhaltiger Kurswechsel“, betont Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). Kritisch sieht sie vor allem, dass die Mittel aus dem Programm „Gewerbe zu Wohnen“ umgewidmet wurden und damit Fragen zur strategischen Ausrichtung offenbleiben. Zudem seien 59 Mio. Euro „angesichts des enormen Bedarfs im Wohnungsbau nur ein Tropfen auf den heißen Stein“.
Hoffnung auf Fortführung 2026
Özkan verbindet mit dem Schritt die Hoffnung auf ein deutlich stärkeres Signal für Investitionen in bezahlbaren Wohnraum seitens der Bundesregierung. Aus ihrer Sicht müsse die KfW-55-Förderung unbedingt auch 2026 fortgeführt und mit ausreichend Mitteln ausgestattet werden. Branchenintern wird geschätzt, dass durch die Wiedereinführung bis zu 51.000 neue Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern entstehen könnten. Der dafür nötige Förderaufwand sei mit rund 1,5 Mrd. Euro für Zuschüsse und Zinsverbilligungen über einen Zeitraum von zehn Jahren überschaubar, könne aber, so Özkan, eine enorme Hebelwirkung für den Wohnungsbau entfalten.
Der aktuelle Vorstoß kommt nicht von ungefähr. Ab Dienstag berät der Bundestag den Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2026. Geplant ist, dass Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) im kommenden Jahr rund 7,6 Mrd. Euro zur Verfügung stehen sollen. Damit würde ihr Etat im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2025 um etwa 226 Mio. Euro steigen.
Über EH55
Das „KfW-Effizienzhaus 55“ (EH55) ist ein in Deutschland etablierter Energiestandard für Gebäude. Die entsprechende Förderung sollte Anreize schaffen, energieeffizient zu bauen oder zu sanieren. Für Neubauten wurde diese Förderung jedoch anders als für Sanierungen eingestellt. Seit dem 01.01.2023 gilt EH55 bei Neubauten als verpflichtender Mindeststandard, allerdings ohne besondere Fördermittel. Für Sanierungen und Bestandsgebäude bleibt EH55 dagegen weiterhin ein förderfähiger Standard. (bh)
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