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16. November 2022
Laufende Provisionen in der fondsgebundenen Lebensversicherung?

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Laufende Provisionen in der fondsgebundenen Lebensversicherung?

Laufende Provisionen als Lösung?

Dies mündete dann in die Frage, ob eine Umstellung auf laufende Provisionen an der Situation etwas ändern könnte. Heinz verwies darauf, dass die Abschlussprovision dem Beratungsaufwand entspreche, der am Anfang ja höher sei als im Verlauf des Vertrages. Zudem gebe es schon die fünfjährige Stornohaftungszeit, in der der Vermittler bei vorzeitiger, einseitiger Kündigung des Vertrages vonseiten des Kunden die Provision anteilig zurückzahlen müsse. Die GDV-Vertreterin Bartel wies ebenfalls auf das LVRG hin und erklärte, dass man darin schon einen guten Ausgleich gefunden habe, auch was die Kalkulation der Rückkaufwerte angehe. Klug wiederum glaubt, dass eine laufende Vergütung fairer wäre, machte aber keinen Hehl aus ihrem generellen Zweifel an der Lebensversicherung.

Die BaFin selbst sieht laut Hanefeld durchaus einen Vorteil in einer laufenden Vergütung und macht deutlich, dass es aus Kundennutzen-Sicht zu begrüßen wäre, wenn Versicherer Vergütungen zahlen würden, die nicht upfront-lastig seien.

Kickbacks ohne Kundennutzen

Mehr Einigkeit scheint bei den entsprechenden Stakeholdern zu herrschen, was die Zahlung von Kickbacks der Fondsgesellschaften an Versicherer und Vertriebe angeht. Auch diese haben Eingang in das Merkblatt gefunden. Kickbacks seien kostentreibend, so Hanefeld, ein korrespondierender Kundennutzen sei hier aber nicht auszumachen. Allerdings hat auch jetzt die BaFin schon Möglichkeiten, bei solchem Gebaren einzugreifen, was im Grunde von allen Seiten begrüßt wird. Die Fragen liegen hier eher in den Details der Ausführung und einer möglichen Verantwortlichkeit der Versicherer.

Diskussion um Vertriebsvergütung noch nicht zu Ende

Sowohl das Merkblatt als auch die Aussagen auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht verdeutlichen, dass die Vertriebsvergütung für Versicherungsvermittler weiterhin auf dem Prüfstand steht. Mit Blick auf die Versicherer kündigt die BaFin an, sich die Unternehmen genauer anzusehen, deren Effektivkosten über dem Median liegen, und in der Wohlverhaltensaufsicht einen risikoorientierten Aufsichtsansatz zu verfolgen.

Das Merkblatt zur kapitalbildenden Lebensversicherung steht nun bis zum 15.01.2023 zur Konsultation. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

Lesen Sie auch: Lebensversicherung: BaFin rückt von Provisionsbegrenzung ab (bh)

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