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16. November 2022
Laufende Provisionen in der fondsgebundenen Lebensversicherung?

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Laufende Provisionen in der fondsgebundenen Lebensversicherung?

Die BaFin hat ein Merkblatt herausgegeben, das den Kundennutzen im Bereich der fondsgebundenen Lebensversicherungen und das Spannungsfeld zwischen Kosten und Rendite thematisiert. Heißt das Ziel: Laufende Vergütung und längere Stornohaftungszeit?

Die BaFin will sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungen Kundinnen und Kunden einen angemessenen Nutzen bieten und Interessenkonflikte beim Vertrieb dieser Produkte vermieden werden. Dazu hat sie ein „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ entworfen, das nun bis Mitte Januar zur Konsultation steht.

Effektivkosten rücken ins Blickfeld

Das Merkblatt folgt dem Abrücken der BaFin von einem Provisionsrichtwert in der fondsgebundenen Lebensversicherung (AssCompact berichtete). Doch auch ohne Obergrenze wird deutlich, dass die BaFin weiterhin ein Augenmerk auf die Vertriebsvergütung für Vermittler hat. Dabei rückt die BaFin allerdings nicht allein die Provisionen sondern die Effektivkosten ins Blickfeld: als Größe, die besagt, wie viel Rendite aufgrund von Kosten während der Vertragslaufzeit verloren geht. Letztlich sollen die Produkte aus BaFin-Sicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Rendite nach Kosten erzielen, die über einer begründeten langfristigen Inflationserwartung liegt. Wobei dabei nicht an die hohe Inflation der letzten Monate gedacht wird, sondern an das Inflationsziel von 2%.

Die Kritik auf die Kostenkonzentration folgte auf dem Fuß. Branchenverbände wiederholten die gängigen Argumente, dass die Auswirkungen von Abschlusskosten auf Renditechancen zu kurz greifen würden. Es müsste viel mehr auf die Renditechancen eines Produktes geachtet werden. Diese könnten die Kosten desselben aufheben. Versicherungsaufseher Dr. Frank Grund antwortete auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht Anfang November auf ähnliche Fragen von Journalisten allerdings ziemlich kurz, dass er nicht bestätigen könne, dass Versicherer bei Produkten mit hohen Kosten besonders hohe Renditen erzielen würden.

Schwarze Schafe, kein System

Auf der genannten Konferenz beschäftigte sich dann auch eine Paneldiskussion mit dem Thema „Vertriebsvergütung im Spannungsfeld von Beratungsaufwand und Verbraucherschutz“.

Eingeladen zur Diskussion waren Karen Bartel, Juristin beim GDV, Michael H. Heinz, Präsident des BVK, Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg und Kaj Hanefeld von der BaFin. Sie stellten sich den Fragen von Axel Oster, ebenfalls von der gastgebenden BaFin.

Zunächst wunderte sich Moderator Oster über für ihn ungewohnte Aussagen aus der Vermittlerschaft, dass diese durchaus mit Provisionen in Höhe des einmal angedachten Richtwertes von 4% auskomme und tatsächlich von überhöhten Vergütungszahlungen vonseiten der Versicherungsunternehmen Kenntnis habe. Das seien schwarze Schafe, erklärte daraufhin Michael H. Heinz vom BVK, und weiter, dass er den grundsätzlichen Gedanken des Merkblattes nachvollziehen könne. Überall dort, wo über das Ziel hinausgeschossen werde, müssten diese Entwicklungen gestoppt werden. Allerdings sei Regulierung im Gießkannenprinzip der falsche Weg, so Heinz. Es sei klar, dass Produkte und Beratung greifen müssten. „Wir müssen mit unserem Beruf und unserer Verantwortung sorgfältig umgehen“, erklärte der BVK-Präsident. Fehlanreize hätten da keinen Platz. Zustimmung gab es von Karen Bartel aus dem GDV, dass es eben um Ausreißer gehe und die BaFin Instrumente habe, um eingreifen zu können. Immer nur über die Kosten zu reden, greife aber zu kurz.

Vorzeitige Kündigung des Vertrages

Doch genau in diese Richtung ging dann das Gespräch weiter. Der Blick fiel schnell darauf, welche Rolle die Effektivkosten bei einer vorzeitigen Beendigung eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrags spielen würden. Und das sind dann wohl auch die Fälle, die regelmäßig bei Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg landen. Sie spricht von massenweise langlaufenden Verträgen über 30 Jahre, die nicht zu Ende geführt werden. Es gebe keinen Kundennutzen, wenn ein Versicherter einen Vertrag nach zwölf oder 15 Jahren kündige und der Kunde dann weniger herausbekäme, als er in den Vertrag einbezahlt habe. In der Regel hätte in solchen Fällen die direkte Anlage in einen Fonds ein besseres Ergebnis für den Kunden ergeben. Gleichermaßen erwähnte sie, dass in vielen Altverträgen „schlechte Fonds“ enthalten seien und der garantierte Rentenfaktor in der Lebensversicherung insgesamt zu niedrig sei.

Laut Kaj Hanefeld von der BaFin sind es rund 500.000 Verträge, die im Jahr 2021 vorzeitig gekündigt wurden. Er rechnete vor, dass die Effektivkosten eben sehr hoch seien, wenn ein Vertrag vorzeitig gekündigt werde. Die BaFin hat dazu mehrere Modellrechnungen durchgeführt (siehe dazu die Berechnungen im Merkblatt). Verkürzt dargestellt könnte es so sein, dass die Effektivkosten bei Durchhalten eines 30-jährigen Vertrages bei 2,35% lägen. Würde der Vertrag nach fünf Jahren gekündigt, wären dies schon beachtliche Effektivkosen von 13,31%, so Hanefeld.

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