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2. Dezember 2020
Lebensversicherung: Empfehlung für Höchstrechnungszins bei 0,25%

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Lebensversicherung: Empfehlung für Höchstrechnungszins bei 0,25%

Absenkung von Beitragserhaltungsgarantien

Die DAV plädiert zudem dafür, zusammen mit der Absenkung des Höchstrechnungszinses auch den vollständigen Beitragserhalt bei der Riester-Rente sowie der Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung (BZML) zu reformieren und die Garantien abzusenken. „Denn Produkte mit einer 100-Prozent-Beitragsgarantie sind in der heutigen Negativzinswelt aktuariell nicht mehr sinnvoll. Sie verengen die Spielräume für eine Kapitalanlage im Sinne der Versicherten“, so Dr. Bader weiter. Außerhalb der rechtlich vorgegebenen Garantien in der bAV und bei Riester haben einige Versicherer, darunter die Allianz, bereits angekündigt, im neuen Jahr Produkte mit sogenannten zeitgemäßen Garantien anzubieten. Auch von anderen Versicherern weiß man schon, dass sie 2021 mit derartigen Altersvorsorgeprodukte auf den Markt gehen werden.

Frühzeitige Entscheidung gefordert

Der DAV drückt auch deshalb auf‘s Gas, weil die Versicherer für die Realisierung einer Reform Vorlaufzeit benötigen. Nach Ansicht der Aktuare sollten die politischen Entscheidungsträger unbedingt bereits im Laufe des ersten Quartals 2021 eine Entscheidung treffen, damit eine geordnete Umsetzung zum Jahreswechsel 2021/2022 erfolgen kann. „Denn diese tief greifenden Veränderungen erfordern eine Neukalkulation der gesamten Produktpalette. In der Vergangenheit haben die Unternehmen allein für die Umstellung des Höchstrechnungszinses je nach Größe und Produktbreite 1.000 bis 5.000 Personentage investieren müssen“, erklärt dazu Dr. Bader. (bh)

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