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30. Januar 2023
Lebensversicherung: Lichtblicke bei der Überschussbeteiligung
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Lebensversicherung: Lichtblicke bei der Überschussbeteiligung

Die Zinswende aus dem vergangenen Jahr ermöglicht Lebensversicherern wieder mehr Spielraum für die Beteiligung der Kunden an den Überschüssen. So haben 20 Versicherer zum Jahreswechsel ihre Überschussbeteiligung angehoben. MORGEN & MORGEN hat sich die Entwicklung näher angesehen.

Für das Jahr 2023 hat kein Lebensversicherer seine Überschussbeteiligung gesenkt. Anders als in den Vorjahren haben sogar 20 Versicherer ihre Überschussbeteiligung angehoben. Darunter ist auch die Allianz.

Laut einer Analyse von MORGEN & MORGEN haben 20 Gesellschaften ihre Überschüsse im Durchschnitt um 0,30 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die höchste Steigerung liegt bei 0,85, die niedrigste bei 0,15 Prozentpunkten. Der Versicherer mit der höchsten Steigerung ist die erst Anfang 2022 am Markt eingeführte, nachhaltig ausgerichtete SIGNAL IDUNA Lebensversicherung (AssCompact berichtete).

Im Mittel liegen die laufenden Verzinsungen der von MORGEN & MORGEN analysierten 53 Gesellschaften 2023 bei 2,1%, im Vorjahr waren es nur 1,9%. Die höchste Beteiligung an den Überschüssen bietet mit 3% in beiden Jahren ein und derselbe Versicherer, namentlich die IDEAL (AssCompact berichtete). Die geringste Verzinsung beträgt 1,25%. Im Vorjahr waren es 0,90%.

Die Analysten stellen heraus, dass immer noch 21 Versicherer eine Beteiligung von unter 2% bieten – und dies trotz Erhöhungen von bis zu 0,40 Prozentpunkten. 32 Versicherer liegen inzwischen bei über 2%.

33 Versicherer passten ihre Deklaration nicht an, 19 von ihnen beteiligten ihre Kunden allerdings auch schon 2022 mit über 2% Überschüssen.

Mehr Überschüsse dank sinkender Zinszusatzreserve

Der Zinsanstieg im vergangenen Jahr hat den Versicherern mehr Luft gegeben. Dabei haben die sinkenden Aufwände für die Zinszusatzreserve bei den meisten Gesellschaften Mittel freigesetzt, die es zumindest teilweise erlauben, die Überschussbeteiligungen zu erhöhen. Zuletzt war die Zinszusatzreserve immer weiter angestiegen. Dies war nötig, damit die hohen Garantiezinsen in den Beständen abgesichert werden konnten.

„Die Auswirkung der Entlastung bei der Zinszusatzreserve ist bei jedem Versicherer unterschiedlich, je nach Anteil der hohen Garantiezinsen im Bestand des Versicherers. In Summe werden die nach und nach auslaufenden Altverträge mit hohen Garantiezinsen für Entlastung sorgen und mehr Spielraum für eine höhere Überschussbeteiligung geben“, erklärt dazu Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik bei MORGEN & MORGEN.

Schon eine Trendwende?

Wer wie schnell mit der Überschussbeteiligung hoch geht, hängt aber nicht nur von der Zinszusatzreserve ab. MORGEN & MORGEN listet die Faktoren auf, die bei den Versicherern eine Rolle spielen: Da wären aktuelle Bilanzdaten wie die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB), die Bewertungsreserven für das Bilanzjahr, die Struktur des Bestandes hinsichtlich Garantieverpflichtungen und mögliche Entlastungen bei der Zinszusatzreserve, die Struktur der Kapitalanlagen und die jeweilige Geschäftspolitik des Versicherers.

Ob der Versicherer also die zuletzt niedrigen Puffer in der RfB durch Rückflüsse aus der Zinszusatzreserve und aus höheren Erträgen zunächst auffüllt oder direkt die Kunden daran beteiligt, um die Attraktivität der Altersvorsorgeprodukte zu steigern, ist auch eine strategische Entscheidung und von außen nur teilweise bewertbar, so das Fazit von MORGEN & MORGEN.

„Die Deklaration ist eine äußerst individuelle Entscheidung. Wir sehen, dass der Markt insgesamt stabil ist, und schätzen das Signal der Branche, die Versicherten kurzfristig an dem Aufwärtstrend partizipieren zu lassen, als sehr positiv ein“, erklärt Saal und zeigt sich optimistisch: „Ob es sich hierbei schon um eine Trendwende handelt, zeigt sich in den nächsten Jahren. Die Zeichen stehen aber gut.“

Eine Erhöhung der laufenden Verzinsung im großen Stil erwarten aber aktuell so gut wie keine Experten. Zunächst werden die Versicherer die weitere Zinsentwicklung beobachten. Was den Höchstrechnungszins angeht, empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung, diesen auch 2024 erst noch bei 0,25% zu belassen. (bh)

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