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30. April 2020
LegalTech: Rechtsdienstleister gerät an Grenzen des Rechts

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LegalTech: Rechtsdienstleister gerät an Grenzen des Rechts

Die Grenzen zwischen Rechtsdienstleistungen sind schwammig. Gerade bei LegalTechs kommt es immer wieder zu Unklarheiten, wie ein Fall vor dem LG Berlin aufzeigt, in dem nun ein Urteil gefällt wurde, das der Rechtsprechung des BGH zuwiderläuft. Nun soll der Gesetzgeber für Klarheit sorgen.

Zum zigsten Mal wurde eine Mietsenkung unter Bezugnahme auf die Mietpreisbremse in Berlin durchgesetzt. Na und? Manchmal haben Urteilssprüche nur wenig Relevanz und dennoch werfen sie für eine ganze – wenngleich auch zugegeben junge – Branche Fragen auf. So geschehen in einem Fall vor dem Landgericht (LG) Berlin, der demnächst voraussichtlich auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu klären sein wird.

Mieter setzt Ansprüche mit LegalTech durch

Der Fall an sich war unspektakulär. Ein Vermieter hatte mithilfe einer LegalTech-Plattform seine Mietzahlungen teilweise zurückgefordert, da sie gegen die sogenannte Mietpreisbremse in Berlin verstieß. Vor dem Amtsgericht Charlottenburg war dem Mann noch kein Erfolg beschieden. Vor dem Landgericht Berlin konnte er seine Ansprüche dann jedoch durchsetzen.

Inkassodienstleister mit weiteren Tätigkeiten betraut

Spannend wird es jedoch bei den Details. Der Mann hatte das LegalTech-Unternehmen einerseits damit beauftragt, seine unter Vorbehalt gezahlte überhöhte Miete zurückzufordern, was als Inkassodienstleistung des Unternehmens unproblematisch und rechtmäßig ist. Andererseits hatte er das Unternehmen jedoch auch beauftragt die Mietpreisbremse bei seiner Vermieterin durchzusetzen und die im Mietvertrag vereinbarte Miete auf das höchstzulässige Maß zu reduzieren. Was das Unternehmen auch anstrebte.

Inkassounternehmen darf keine anderen Rechtsdienstleistungen anbieten

Doch das wohl zu Unrecht – zumindest vorerst. Als Inkassounternehmen darf das LegalTech nämlich nur solche Rechtsdienstleistungen übernehmen, zu denen ein Inkassodienstleister berechtigt ist. Dies ist im Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Die Befugnisse, die der Kunde jedoch an das LegalTech abzutreten versuchte, gehen gemäß LG Berlin weit darüber hinaus.

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