AssCompact suche
Home
Assekuranz
23. November 2021
Lemonade weist BdV-Abmahnung als „nicht zutreffend“ zurück

2 / 2

Close-up Of Red And Blue Figurine Paw Separated By Wooden Blocks On Desk

Lemonade weist BdV-Abmahnung als „nicht zutreffend“ zurück

Zweiter Vorwurf: Unrechtmäßiger Ausschluss von Sachen im Fremdeigentum

Außerdem mahnt der BdV an, dass vom Hausratversicherungsschutz der Police bei Lemonade mutmaßlich Gegenstände ausgenommen sind, die sich im Haushalt der Versicherungsnehmer befinden, aber im Eigentum einer anderen Person stehen. Nach Auffassung des BdV gehört es jedoch zum Wesensmerkmal einer Hausratversicherung, dass es auf die Eigentumsverhältnisse gerade nicht ankommt. Maßgeblich ist allein, dass die Sachen der privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) der Versicherungsnehmer dienen. Auch zu diesem Vorwurf äußert sich das InsurTech mit folgender Gegendarstellung: „Gegenstände, die sich Kunden nur ausgeliehen haben und die ihnen nicht gehören, wie beispielsweise ein Fahrrad, das sie sich temporär von einer Freundin geliehen haben (und das sie in ihrer Wohnung aufbewahren), sind nicht unter der Hausratversicherung mitversichert. Unsere Herangehensweise ist jedoch nicht branchenunüblich. Es gibt auf dem deutschen Versicherungsmarkt Versicherungsunternehmen, die geliehene Sachen unter dem Hausratschutz einschließen, und es gibt wiederum andere, die dies nicht tun.“ Außerdem sei der Ausschluss ganz klar in der Lemonade-Police dargelegt. Für die Privathaftpflicht ergänzt das InsurTech: „Für unseren Privathaftpflichtschutz sieht die Lage etwas anders aus. Dort sind Schäden an Dingen, die dem Vermieter gehören und die der Kunde mitmietet (und die sich dementsprechend in seinem Zuhause befinden) unter der Kategorie Mietsachschäden abgedeckt. Die Rede ist hier beispielsweise von Möbeln, den Wänden, Böden etc. Zusätzlich sind Gegenstände, die der Kunde vorübergehend mietet oder least, unter der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.“ (as)

Bild: © Andrey Popov – adobe.stock.com

Seite 1 Lemonade weist BdV-Abmahnung als „nicht zutreffend“ zurück

Seite 2 Zweiter Vorwurf: Unrechtmäßiger Ausschluss von Sachen im Fremdeigentum