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6. Oktober 2022
Lindner will Frist für Grundsteuer „maßvoll“ verlängern
Akten mit der Beschriftung Grundsteuer

Lindner will Frist für Grundsteuer „maßvoll“ verlängern

Die Abgabefrist zur Grundsteuer endet im Oktober. Doch nur rund ein Drittel der Eigentümer hat der Finanzverwaltung bereits eine Erklärung übermittelt. Finanzminister Lindner macht sich nun für eine „maßvolle“ Fristverlängerung stark. Darüber zu entscheiden hätten allerdings die Bundesländer.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte es schon länger angedeutet (AssCompact berichtete), nun prescht er mit einem eigenen Vorschlag vor. Statt wie bisher am 31.10.2022 sollen Immobilieneigentümer in Deutschland ihre Grundsteuererklärung erst später einreichen müssen, schlug der Finanzminister vor. Wie Lindner öffentlichkeitswirksam via Twitter mitteilte, werde er den Ländern den Vorschlag machen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung „maßvoll“ zu verlängern. Als Grund nannte er in seinem Tweet, dass die Menschen sowie die Steuerberater und die Finanzbehörden derzeit viele Sorgen und Belastungen gleichzeitig hätten. „Wir sollten uns daher nicht zu viel Druck machen bei der Grundsteuer“, so Lindner wörtlich.

Lindner: „Manche überfordert die Abgabe“

Bislang hätten die Abgabe der aktualisierten Grundsteuererklärung nur ein Viertel bis ein Drittel der Betroffenen erledigt, erläuterte Lindner außerdem in der Sendung „Frühstart“ von RTL/ntv. „Manche, vielleicht auch ältere Menschen, Rentnerinnen und Rentner, überfordert die Abgabe der Grundsteuer“, fügte der Minister hinzu. Außerdem gab es bei der Software „Elster“ erhebliche Probleme. Gleich der erste Ansturm Mitte Juli ließ die Website zusammenbrechen. Für mehrere Tage konnte Elster nicht mehr genutzt werden. Sollten daher in den kommenden Wochen Millionen weiterer Erklärungen über Elster abgegeben werden, ist wohl mit ähnlichen Softwareproblemen zu rechnen.

Lindners Vorstoß trifft bei den Ländern auf Missfallen

Daher schlug Lindner nun für die Fristverlängerung einen „überschaubaren Zeitraum“ von „nicht vielen Monaten“ vor. Allerdings: Entscheiden kann der Bundesfinanzminister die Fristverlängerung nicht. Zuständig sind dafür die Länder. Bremen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben Lindners Vorstoß nach Medienberichten direkt abgelehnt. Mehr Zeit führe nur dazu, dass die Erklärung weiter vor sich her geschoben werde, argumentieren sie. Und auch aus Nordrhein-Westfalen wird Kritik laut. Es wäre zielführender, wenn Lindner zunächst das Gespräch mit den Landesfinanzministern gesucht hätte, „anstatt solche Ankündigungen über die Presse zu kommunizieren“, wird etwa NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) in Medienkreisen zitiert.

Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden

Nötig ist die Abgabe einer Erklärung deswegen, weil nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 die gegenwärtige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Daher gilt nun ab 2025 ein vom Gesetzgeber beschlossenes, neues System der Grundsteuer-Berechnung. Dafür müssen allerdings fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Und dies geschieht auf Grundlage von Angaben, die die Eigentümer nun einreichen müssen. (as)

Bild: © Zerbor – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Frank Mohr (631787) am 07. Oktober 2022 - 10:55

Nicht nur manche Überfordert die Abgabe sondern viele Eigentümer sind Überfordert. Besonders die älteren Eigentümer fordert man auf diese Erklärung abzugeben, was durch fehlende Technik und Wissen nicht gegeben ist. Auch die telefonische Rücksprache bei offenen Fragen werden nicht Beantwortet, sondern man verweist das automatisch von 4 bis 6 Wochen ein Formular zugeschickt wird. Aber auch dieses für viele Menschen nicht verständlich ist und Erklärungsbedarf besteht. Nicht nur über eine Fristverlängerung sollte Nachgedacht werden, die ganze Abfrage in der Art und Weise sollte man auf den Prüfstand stellen. 

Gespeichert von Sandra Stauß (… am 12. Oktober 2022 - 15:08

Ich kann obigem Kommentar nur zustimmen. Und ergänzen möchte ich, dass man Bürgern, die zum großen Teil überfordert mit diesem Thema sind, eine Abgabefrist von vier Monaten einräumt. Ich bin mal gespannt, wie lange die Behörden zur Bearbeitung benötigen......Der Presse ist zu entnehmen, dass wohl bislang nur rund 20% der Anträge eingegangen sind. Da müssten doch die Behörden diese entspannt abarbeiten können. Ich kenne allerdings niemanden, dessen Antrag bereits bearbeitet wurde. Vielleicht sollte man die Abgabefrist der Bürger an die Bearbeitungszeiten der Behörden anpassen und nicht unnötig Druck machen.