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8. Mai 2020
Lockerungen: So sind Immobilienbesichtigungen wieder möglich

Lockerungen: So sind Immobilienbesichtigungen wieder möglich

Deutschland geht in eine neue Phase der Corona-Pandemie. Die Lockerungen betreffen auch die Immobilienwirtschaft. So sind Wohnungsbesichtigungen wieder möglich – wenn dabei bestimmte Auflagen eingehalten werden.

Die strengen Kontaktsperren, die während der Corona-Krise in den letzten Wochen galten, werden ab sofort schrittweise gelockert. Damit sind unter anderem Immobilienbesichtigungen wieder leichter möglich. Hygienevorschriften und Abstandsgebote sind indes weiter strikt einzuhalten. Darauf verweist das Immobilienportal immowelt. „Dank klarer Regelungen können Miet- und Kaufobjekte nun wieder besichtigt werden. Damit kehrt auch auf dem Immobilienmarkt wieder ein Stück weit Normalität ein“, sagt Cai-Nicolas Ziegler, CEO der immowelt AG.

Kontakt zu einer haushaltsfremden Person erlaubt

In Bayern beispielsweise, wo bisher die strengsten Regelungen galten, sind die Ausgangsbeschränkungen seit 06.05. aufgehoben. Das Verlassen des Hauses ist damit nun auch ohne triftigen Grund wieder erlaubt. Für Personen, die innerhalb eines Hausstands leben oder verwandt sind, ist der Kontakt zu einer haushaltsfremden Person gestattet. Makler, Vermieter oder Verkäufer dürfen also zusammenlebenden Personen, einem Ehepaar oder einer Familie ein Objekt zeigen. Massenbesichtigungen bleiben indes weiterhin untersagt. Ähnliche Regelungen gelten unter anderem auch in Hessen, im Saarland oder Thüringen.

Mit Makler oder Eigentümer generell erlaubt

Generell ist in Deutschland der Kontakt zu einer haushaltsfremden Person wieder erlaubt, sodass Besichtigungen mit Makler oder Eigentümer möglich sind – die zulässige Teilnehmerzahl variiert aber von Bundesland zu Bundesland. Angesichts der gestern von Bund und Ländern verkündeten Lockerungen der Kontaktbeschränkungen ist davon auszugehen, dass auch in den nächsten Tagen weitere Bundesländer die jeweiligen Vorschriften anpassen werden.

Hygiene-Regeln strikt beachten

Trotz gelockerter Regelungen müssen sich alle Beteiligten weiterhin strikt an bestehende Hygiene- und Abstands-Verordnungen halten. Unter folgenden Voraussetzungen sind Besichtigungstermine ab sofort wieder durchführbar:

  • Mund-Nasen-Schutz für alle Beteiligten
  • Körperkontakt vermeiden: Kein Händeschütteln und Abstand von ein bis zwei Meter halten
  • Auf Hände-Hygiene achten und ggf. Desinfektionsmittel bereithalten
  • Keine gedruckten Dokumente oder Material-Mappen austauschen – Infos zur Immobilie nur digital verschicken
  • Kontakt zu Gegenständen und Oberflächen in der Wohnung so weit wie möglich vermeiden (mh)

Bild: © Petra Homeier – stock.adobe.com