Die neue Richtlinie zur Regulierung von Managern alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) ist am 01.07.2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Diese Richtlinie wird die Regulierung von Management und Verwaltung von Nicht-UCITS-Fonds sowie die Vermarktung von alternativen Investmentfonds an institutionelle Investoren innerhalb der EU regeln. Am 01.07.2011 hat die luxemburgische Regierung zugleich einen Gesetzentwurf gebilligt, der das Gesetz zu Spezialisierten Investmentfonds (SIF), dem bevorzugten Investmentvehikel für Nicht-UCITS-Fonds in Luxemburg, ändert.
Auch wenn dieser nationale Gesetzentwurf keine Umsetzung der AIFM-Richtlinie ist, stellt er dennoch eine Anpassung an bestimmte Aspekte der europäischen Richtlinie dar, insbesondere im Bereich der Übertragung von Aufgaben und des
Risikomanagements sowie der Integration bestimmter Optimierungen (z.B. Teilfondsübergreifende Investitionen), die ursprünglich für UCITS-Fonds eingeführt wurden. Diese Anpassungen werden es dem luxemburgischen Gesetzgeber zudem ermöglichen, die erforderliche Feinabstimmung für Luxemburger SIF vorzunehmen und die Qualität dieser Produkte weiter zu verbessern, von denen seit 2007 mehr als 1.200 aufgelegt worden sind.
„Zusammen mit der gängigen Praxis der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier), innerhalb von zehn Werktagen auf Anträge zur Auflegung von Fonds zu reagieren, sind Spezialisierte Investmentfonds nun perfekt positioniert, um das bevorzugte Investmentvehikel für diejenigen Fondsmanager zu werden, die vom geplanten EU-Pass im Rahmen der AIFM-Richtlinie ab 2013 profitieren wollen“, betonte Marc Saluzzi, Präsident des luxemburgischen Fondsverbands ALFI (Association of the Luxembourg Fund Industry).
Der Gesetzentwurf wird nun dem luxemburgischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Es wird erwartet, dass das Gesetz Ende 2011 in Kraft tritt.
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