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26. April 2021
LV 1871 feilt an ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung

LV 1871 feilt an ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die LV 1871 präsentiert Neuerungen ihres Berufsunfähigkeitsschutzes „Golden BU“. Für Studierende und Azubis hebt der Versicherer die maximalen BU-Renten an. Zudem wurden die Regelungen zur Leistungsprüfung angepasst, die Nachversicherungsgarantie erweitert und die Zukunftsgarantie überarbeitet.

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung „Golden BU“ hat die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) eine Überarbeitung unterzogen. Zu den Neuerungen zählt die Anhebung der der maximalen BU-Renten für Studierende und Auszubildende. So können Studierende vieler Studiengänge nun bis zu 2.000 Euro monatlich absichern. Für viele Auszubildende beträgt die maximale Absicherungssumme jetzt 1.500 Euro im Monat. Das gilt für den Großteil der kaufmännischen und medizinisch-technischen Ausbildungsberufe sowie insbesondere für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge, Ingenieursstudiengänge, Jura und Medizin.

Regelungen der Leistungsprüfung angepasst

Um die Golden BU noch transparenter zu gestalten, hat die LV 1871 die Regelungen zur Leistungsprüfung angepasst. So wird in den neuen Bedingungen konkretisiert, wann Studierende als berufsunfähig gelten, wobei auf den tatsächlichen Studienalltag abgestellt wird. Auch bei Auszubildenden ergibt sich eine Veränderung in der Leistungsprüfung: Ab sofort stellt der Versicherer entweder auf die Ausbildungsfähigkeit oder auf den angestrebten Ausbildungsberuf ab. Dabei gilt der für den Versicherten vorteilhaftere Bezug.

Nachversicherungsgarantie erweitert

Ändern sich die Lebensumstände des Versicherten, lassen sich Anpassungen der Versicherungssummen im Rahmen der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie vornehmen. Ergänzend zu den 16 bestehenden Ereignissen haben Versicherte diese Möglichkeit ab sofort auch bei Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung. Dies gilt auch beim Wechsel aus einem mindestens ein Jahr laufenden sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob oder befristetem Arbeitsverhältnis in eine unbefristete Vollzeitstelle.

Zukunftsgarantie überarbeitet

Auch die Zukunftsgarantie hat die LV 1871 einer Überarbeitung unterzogen. Nun können Versicherte ihre Berufseinstufung sowie die Obergrenze für die Nachversicherungsgarantie jetzt auch bei einem Schulwechsel oder der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe überprüfen lassen. Eine Verdopplung der BU-Rente, die bislang nur beim Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung möglich war, kann nun auch zu Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung erfolgen – maximal bis zu den für den jeweiligen Beruf geltenden Höchstrenten.

Mit Berufseinstieg besteht für junge Kunden zudem die Option, gegen Mehrbeitrag eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit einzuschließen – ohne erneute Risikoprüfung. Wurde der Vertrag mit einer bestimmten medizinischen Ausschlussklausel abgeschlossen, können Versicherte diese innerhalb von 12 Monaten nach erstmaligem Eintritt in das Berufsleben überprüfen lassen.

Weitere Neuerungen für Versicherungsnehmer aller Altersgruppen beziehen sich auf die Verbesserung der Wiedereingliederungshilfe, einen leistungsstärkeren AU-Baustein, eine transparentere Regelung zur Leistungsprüfung bei Unterbrechungen der Berufstätigkeit und Anpassungen bei den (Standard-)Risikofragen. (tk)

Bild: © Wolfgang Zwanzger – stock.adobe.com