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20. Juli 2016
LVRG zeigt Wirkung: Abschlusskosten sinken

LVRG zeigt Wirkung: Abschlusskosten sinken

Die Aufwendungen für den Abschluss von Lebensversicherungen sind im ersten Bilanzjahr seit dem LVRG um 7,9% gesunken. Laut dem Branchenmagazin procontra sei dies vorrangig den angepassten Provisionsmodellen der Versicherer zuzuschreiben. Damit habe das LVRG Wirkung gezeigt.

Das Magazin procontra hat die Geschäftsberichte der relevantesten deutschen Lebensversicherer – über 70 Anbieter – analysiert. Im Fokus der Analyse stand unter anderem die Entwicklung der Abschlusskostenquote – schließlich ist dies das erste Bilanzjahr unter der Geltung des LVRG.

Laut procontra lasse sich ein „LVRG-Effekt“ feststellen. So sind die Abschlussaufwendungen, also die Aufwendungen, die die Unternehmen für den Abschluss neuer Verträge aufwenden, von 7,46 Mrd. Euro auf 6,87 Mrd. Euro gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 7,9%. Zwar ist dieser Rückgang auch auf das zurückgegangene Neugeschäft (−5,6%) zurückzuführen, jedoch ist das „Minus“ beim Neugeschäft weniger stark als der Rückgang der Abschlusskosten. procontra schlussfolgert daher, dass diese Entwicklung vorrangig den angepassten Provisionsmodellen zuzuschreiben ist.

Kostenquote der Versicherer

Der Marktdurchschnitt der Abschlusskostenquote – Abschlussaufwendungen im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen – beträgt im Jahr 2015 4,84%. Der Versicherer mit der höchsten Abschlusskostenquote ist laut procontra myLife mit 13,9%. Der Versicherer mit der niedrigsten Abschlusskostenquote ist Cosmos direkt (2,3%). Nicht jeder Versicherer konnte eine Senkung der Abschlusskostenquote erreichen. So stieg beispielsweise die Quote bei HDI und Delta Direkt von 6,8% in 2014 auf 7,7% in 2015. Und auch bei Credit Life ist die Abschlusskostenquote gestiegen – von 11,2% auf 12,4%.

Hintergrund

Mit der Zillmerung können die Lebensversicherer einen Teil der im Geschäftsjahr angefallenen Abschlusskosten des Neugeschäfts auf die Folgejahre vortragen. Um Missbrauch zu vermeiden, wurde der anrechenbare Teil der Abschlusskosten im Jahr 1996 auf 40‰ der Beitragssumme festgelegt. Seit dem 01.01.2015 gilt mit dem LVRG für alle neu abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge ein neuer Höchstzillmersatz von 25‰. (kb)