Interview mit Frank Laumer, Inhaber von LAUMER Versicherungsmakler
Herr Laumer, Ihr Maklerunternehmen bietet ein breites Spektrum an Versicherungen, darunter auch Reiseversicherungen.
Ich bin nun seit über 30 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Reiseversicherungen, speziell anfangs die klassische Auslandsreisekrankenversicherung (AKV), hatte ich dabei immer mit im Fokus. Ich wollte dieses „Kleingeschäft“ nicht den Reisebüros oder einem großen Autoschutzbrief-Anbieter überlassen. Heute zählt die gesamte Palette der Reiseversicherungen mit zu meinen Schwerpunkten.
Eine Absicherung für Adoptionseltern sticht dabei heraus. Können Sie uns mehr dazu erzählen?
Ich selbst habe mit meiner Frau zwei thailändische Adoptivkinder. Eine Auslandsadoption birgt viele neu zu berücksichtigende Fragen rund um den Versicherungsschutz. Zusammen mit meiner Frau bin ich im Ausland über eine ganz normale AKV versichert, wie sie sehr viele Gesellschaften in ihrem Portfolio haben. Aber das Kind, das erst im jeweiligen Land, wie in unserem Fall Thailand, an uns übergeben wird, wie ist das versichert? Diese Frage habe ich mir anfangs gestellt und leider keine Antwort finden können. Die Kinder leben überwiegend in Heimen und werden in den Ländern über verschiedene Stiftungen oder ähnlichem betreut und versorgt. Krankenschutz ist dabei zwar auch inbegriffen, aber keiner kann einem hier genaueres mitteilen. Und wie verhält es sich, wenn das Kind von den „neuen Eltern“ angenommen, also in Obhut genommen wird? Wer ist dann eigentlich für die eventuell im Ausland entstehenden Krankheitskosten verantwortlich? Mit all diesen Fragen habe ich mich konfrontiert gesehen und nach Lösungen gesucht.
Inwiefern brauchen Paare, die ein Kind aus dem Ausland adoptieren, denn eine besondere Reiseversicherung?
Es geht hier zunächst um den Aufenthalt in dem jeweiligen Land. Ab dem Tag X, also wenn das zu adoptierende Kind beispielsweise vom Heim an die neuen Adoptiveltern übergeben wird, sind auch die Eltern verantwortlich. Es geht hier um den Zeitpunkt der Inobhutnahme. Benötigt das Kind dann medizinische Versorgung, sind das Heim oder auch irgendwelche Behörden nicht mehr zuständig.
In allen mir bekannten Bedingungen zur Auslandsreisekrankenversicherung steht sinngemäß, dass Versicherungsschutz nur besteht, wenn „Abreise aus Deutschland erfolgte“ oder „ständiger Wohnsitz Deutschland ist“. Aber all diese Voraussetzungen greifen bei dem Kind nicht. Es muss also ein zusätzlicher Bedingungstext hinzugefügt werden, dass das Kind ab dem Zeitpunkt der Inobhutnahme mitversichert ist. Mit Corona sind dann noch kurzfristig neue Auflagen hinzugekommen, zunächst in Thailand, dann auch andere Länder folgend. Hier wird verlangt, dass ab dem Tag der Ausreise aus dem Land eine Income-Versicherung für mindestens 90 Tage abgeschlossen werden muss. Diese muss für den gesamten Schengenraum gültig sein.
Man könnte ja meinen, angesichts der Krankenversicherungspflicht in Deutschland ist das Kind ab der Einreise entweder über eine GKV oder PKV der Eltern versichert?
Prinzipiell ja, aber versuchen Sie das mal den Botschaftsmitarbeitern in den jeweiligen Ländern zu erläutern. Adoptionen werden ja weltweit durchgeführt. Die Länder geben die Auflagen vor – wir müssen reagieren. Erst kürzlich hatte ich an einem Dienstag ganz früh einen Anruf eines Elternpaares aus Sri Lanka. Es wurde kurzfristig auch dort eine Income-Versicherung für die Ausreise vorgeschrieben, was eine Woche davor noch nicht nötig war. Die Eltern waren völlig aufgelöst, da sie von der Botschaft wieder zurückgeschickt wurden, bis sie das Dokument vorlegen konnten. Hier gilt es dann, Ruhe zu bewahren und zu helfen – auch diese Aufgabe wurde dann gelöst, die Abreise zwei Tage später hat dann reibungslos funktioniert.
Seite 1 Makler bietet Reiseversicherung bei Auslandsadoptionen
Seite 2 Sie haben sich wie eingangs erwähnt also aus persönlichen Gründen mit dem Thema befasst.
Seite 3 Sie arbeiten mit Organisationen und Verbänden zusammen. Geht es in einem solch speziellen Bereich überhaupt ohne das entsprechende Netzwerk?
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