Datenbestände zählen zu den Geschäftsgeheimnissen eines Maklerhauses. Doch was passiert, wenn ein Maklerhaus insolvent ist? Darf ein Insolvenzverwalter die Kundendaten veräußern? Mit dieser Rechtsfrage hat sich das Landgericht Köln beschäftigt – allerdings mit wenig überzeugendem Ergebnis, wie Rechtsanwalt Jürgen Evers erläutert.