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2. August 2022
Marktstandards in der BU: Weiterentwicklung auf hohem Niveau
Marktstandards in der BU: Weiterentwicklung auf hohem Niveau

Marktstandards in der BU: Weiterentwicklung auf hohem Niveau

Über 440 BU-Tarife von 73 Anbietern hat das Analyseinstitut infinma im Rahmen seiner aktuellen Marktstandards einer genauen Untersuchung unterzogen. Über die Hälfte davon wurde zertifiziert, weil die gängigen Marktstandards erfüllt oder übererfüllt werden. Ursächlich für das stetig steigende Niveau könnte auch die wachsende Konkurrenz vonseiten der Grundfähigkeitstarife sein.

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) regelmäßig die sogenannten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und will damit sowohl Vermittlern und Maklern, als auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen geben.

Im Rahmen der Marktstandards in der BU werden regelmäßig Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Dabei werten die Analysten von infinma derzeit zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“.

Erhöhungsmöglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung ist üblich geworden

„Nach wie vor ist der Markt in der BU in Bewegung. Möglicherweise sorgt das wachsende Angebot von immer mehr Grundfähigkeitsversicherungen für neuen Konkurrenzdruck. Dabei konnten wir beobachten, dass derzeit vor allem das Thema Nachversicherungsoptionen eine große Rolle spielt“, kommentiert Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. So habe sich zum Beispiel der Marktstandard bei der ereignisunabhängigen Nachversicherungsmöglichkeit geändert: Es sei jetzt marktüblicher Standard geworden, den Kunden eine Erhöhungsmöglichkeit für ihren BU-Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung anzubieten, ohne dass dazu ein bestimmter, vorab festgelegter Anlass vorliegen müsse.

Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine ärztliche Prognose, in der der versicherten Person attestiert wird, dass sie über einen bestimmten Zeitraum hinweg voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, ihren Beruf auszuüben. Ein Arzt wird eine solche Prognose umso eher stellen können, je kürzer der Zeitraum ist, für den die Prognose Gültigkeit haben soll. Marktüblich ist inzwischen eine Prognose, die auf einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens sechs Monaten abstellt.

Sollte keine ärztliche Prognose über den erforderlichen Zeitraum möglich sein, so greift ein zweites „Auffangkriterium“: Die versicherte Person gilt auch dann als berufsunfähig, wenn Sie bereits sechs Monate ununterbrochen außer Stande war, ihren Beruf auszuüben. Als Marktstandard gilt derzeit, dass nach sechs Monaten Berufsunfähigkeit rückwirkend von Beginn an geleistet wird.

Die meisten Versicherer am Markt verzichten derzeit auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“ mit der sie die Möglichkeit hätten, die Leistungen mit dem Hinweis darauf zu verweigern, dass die versicherte Person einen anderen Beruf, einen sogenannten „Verweisungsberuf“, ausüben könnte.

Am Markt hat sich laut infinma-Untersuchung zudem mittlerweile die Regelung etabliert, dass die Versicherer BU-Leistungen ab dem 1. des Monats erbringen, der auf den Eintritt der Berufsunfähigkeit folgt. Hat der Versicherer am 10. eines Monats den Eintritt der BU festgestellt, so wird die erste Leistung zu Beginn des Folgemonats erbracht

Was eine Stundung der Beiträge angeht, so gilt es derzeit als Marktstandard, grundsätzlich eine Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung zu ermöglichen; bei Ablehnung der Leistungspflicht können die Beiträge ratierlich mit Stundungszinsen entrichtet werden; der Zeitraum der Stundung kann befristet sein.

231 von 442 Tarife und 41 von 73 Anbietern werden zertifiziert

Wie üblich vergibt infinma Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen. Aktuell seien einige Versicherer neu ausgezeichnet worden, bei einigen andern sei das Zertifikat aber auch weggefallen. Konkret konnten von den 73 in der aktuellen Studie untersuchten Gesellschaften 41 zertifiziert werden, von den 442 untersuchten Tarifen erhielten 231 ein infinma Zertifikat.

Das bedeutet, die Anzahl der zertifizierten Tarife in Relation zur Gesamtzahl der untersuchten Tarife ist angestiegen, was der zweite infinma-Geschäftsführer, Marc Glissmann, als Beweis dafür sieht, dass sich die BU-Produkte auf ohnehin schon gutem Niveau kontinuierlich weiterentwickeln. Produkteigenschaften, die noch vor wenigen Jahren ein absolutes Highlight gewesen seien, gehörten inzwischen zu den Must-Haves.

Ausblick: Marktstandards bleiben in Bewegung

Dass die Marktstandards auch künftig in Bewegung bleiben werden, damit rechnen die infinma-Geschäftsführer bereits jetzt. So hätten beispielsweise immer mehr Produkte bereits eine Verlängerungsoption. Und auch die Regelungen zur Teilzeit würden weiter angepasst. Außerdem bekämen auch Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Einmalzahlungen bei Krebs eine immer größere Bedeutung, wagt Marc Glissmann einen Ausblick auf kommende BU-Marktstandards. (ad)

Die aktuellen Marktstandards können demnächst auf der infinma-Website abgerufen werden.

Bild: © skywalk154 – stock.adobe.com