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24. April 2020
MAXPOOL hilft Maklern mit Liquidität bei Courtage-Rückforderungen

MAXPOOL hilft Maklern mit Liquidität bei Courtage-Rückforderungen

MAXPOOL will Maklerbetriebe bei eventuellen Courtage-Rückforderungen vonseiten der Versicherer mit Liquidität unterstützen. Rückforderungen gibt es, wenn etwa Kunden Lebensversicherungsverträge kündigen und die Stornohaftungszeit noch läuft. Makler können sich bei Interesse bei ihrem MAXPOOL-Maklerbetreuer melden.

Versicherungsmakler haften im Lebensversicherungsgeschäft über einen längeren Zeitraum für alle Abschlusscourtagen, die noch nicht vollständig verdient sind. In der Corona-Krise besteht daher das Risiko, dass Courtage-Rückforderungen vonseiten der Versicherer kommen, wenn Kunden Beiträge schuldig bleiben oder Verträge kündigen. Versicherer zeigen an dieser Stelle gegenüber Kunden und Maklern in der Corona-Krise allerdings mit Sonderregelungen bereits ein Entgegenkommen.

Sollten Makler aber dennoch in Bedrängnis kommen, kündigt MAXPOOL an, dass er seine rund 7.000 kooperierenden Maklerbetriebe im Bedarfsfall finanziell stützen und ihnen durch ein internes Stundungsprogramm behilflich sein will. Im Blick hat der Pool dabei insbesondere auch den weiteren Verlauf der Krise und sich möglicherweise ergebende Spätwirkungen.

Kein Ersatz für staatliche Maßnahme, kein Ausgleich für Umsatzrückgang

Der Maklerpool will das interne Stundungsprogramm nicht als Ersatz für allgemeine staatliche Hilfestellungen oder Kreditprogramme der KfW verstanden wissen. Zudem sei das Stundungsprogramm auch nicht dafür gedacht, Umsatzrückgänge der Maklerbetriebe zu kompensieren. Oliver Drewes, Vorstandsvorsitzender der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe AG beschreibt die Maßnahme wie folgt: „Wir decken gezielt das separat drohende Risiko ab, falls bereits vermitteltes Geschäft von Kunden nicht mehr voll oder gar nicht mehr mit Beiträgen bedient wird und Versicherer deswegen Courtagen zurückfordern.“ Zugleich betont Drewes, dass es sich bei dem internen Stundungsprogramm nicht um klassische Kreditvergabe handelt, die nur Banken vorbehalten sei. Vielmehr steht MAXPOOL mit eigenem Kapital bei Rückforderungen durch die Produktgeber ein und stundet die anfallende Rückvergütung gegenüber dem Maklerbetrieb. Bei Bedarf würde die PHÖNIX MAXPOOL Gruppe für diesen Zweck eine siebenstellige Summe bereitstellen. 

Einzelfallprüfung: Gute Verbindung zum Pool

Die finanzielle Hilfe wird nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt, sondern nach Einzelfallprüfung vorgenommen und entsprechend besichert, betont Drewes. Die Verhältnismäßigkeit der zu stundenden Salden zu einem bei MAXPOOL geführten Sachbestand des Maklers müsse stimmen. „Wir zielen also in erster Linie auf unsere aktiv kooperierenden Maklerbetriebe ab, die MAXPOOL spartenübergreifend nutzen. Zudem arbeiten wir mit risikogerechten Zinssätzen und wir prüfen die qualitativen Hintergründe zu den vorliegenden Vertragsstornierungen“, erläutert Drewes.

Kooperationspartner können sich bei Bedarf an ihren MAXPOOL-Maklerbetreuer wenden. Die Maklerbetreuer begleiten die Erstellung der Vereinbarung individuell, Drewes verspricht nach Vorlage aller nötigen Dokumente eine Bearbeitung innerhalb von drei Tagen. (bh)

Bild: © Wolfilser – stock.adobe.com