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19. November 2022
Mehr als eine Basisvorsorge

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Symbolfoto für Ruhestand und Alterssicherung, Figur eines alten Mannes sitzt auf einem Stapel Banknoten

Mehr als eine Basisvorsorge

Gerade in Krisenzeiten hat die staatlich geförderte Altersvorsorge viele Pluspunkte aufzuweisen: Die Basisrente bietet nicht nur Steuervorteile, sondern ist flexibel ab dem ersten Euro sowie insolvenz- und pfändungssicher. Wie sich diese Vorteile nicht nur für Selbstständige auszahlen, erklärt Standard Life.

Ein Artikel von Steffen Liebig, Business Development Manager Strategic Relationships bei Standard Life

Die Zeichen sind alarmierend: 60% der Anlageberater und Versicherungsvermittler müssen derzeit dabei zusehen, wie ihre Kunden Sparverträge einstellen oder Geld abziehen. Der Grund dafür ist vor allem die hohe Inflation. Das ist das Ergebnis einer Befragung von rund 420 Anlage­beratern, Versicherungsvermittlern und anderen Finanzprofis aus Deutschland und Österreich in diesem Spätsommer. Auch andere Umfragen bestätigen, dass Verbraucher angesichts steigender Inflation, galoppierender Energiekosten und Rezessionsangst bei der Vorsorge auf die Bremse treten. Dabei würde eine dauerhaft hohe Inflation gerade nach steigenden Sparbeiträgen verlangen.

Vor allem in Krisenzeiten bietet die staatlich geförderte Altersvorsorge, die sogenannte Basis- oder Rürup-Rente, viele Vorteile. In Deutschland 2005 als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt, hatte sie zunächst Selbstständige und Frei­berufler im Fokus, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Doch die Basisrente ist mittlerweile auch für viele andere Menschen eine sehr geeignete Altersvorsorgelösung.

Grundsätzlich ist die Basis­rente für alle interessant, die einkommensteuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben – und das gleich aus mehreren Gründen.

Hohe steuerliche Förderung

Die Basisrente ist vor allem wegen der Absetzbarkeit der Vorsorgebeiträge attraktiv, mit der der Staat das Produkt steuerlich fördert. So können in diesem Jahr noch 94% des Höchstbetrages von 25.639 Euro (für Singles) und 51.278 Euro (für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner) als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der steuerliche Förderanteil ist in jedem Jahr seit Beginn der Basisrente um 2% gestiegen – im Gründungsjahr 2005 waren erst 60% der Einzahlungen steuerfrei.

Der Steuerpflicht unterliegen nur die späteren Auszahlungen. Erst Rentner, die 2040 in den Ruhestand gehen, müssen die Basisrente zu 100% versteuern.

Insolvenzsicher und flexibel

Neben dem Steuernachlass hat die Basisrente einen weiteren großen Vorteil: Die eingezahlten Beiträge sind sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt und „Hartz-IV-sicher“. Auf Deutsch: Weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff auf die eingezahlten Beiträge der Kundinnen und Kunden.

Der dritte Grund, sich für eine Basisrente zu entscheiden, ist ihre enorme Flexibilität: Gesetzlich ist kein Mindestbeitrag vorgesehen. Versicherte können also frei entscheiden, ob sie ihre Beiträge monatlich, halbjährlich oder jährlich einzahlen und Extrazahlungen leisten wollen.

Das ist besonders für Unternehmer mit wechselnd hohen Einkünften interessant: Sie starten den Vertrag mit einem Einmalbeitrag. Schon mit der ersten Zahlung nutzen sie die steuerliche Förderung und finanzieren ihren ersten Rentenbaustein. Weitere Einzahlungen in den Folgejahren kann der Unternehmer seinen Ansprüchen und Möglichkeiten anpassen.

Steht etwa in Zeiten schlechter Auftragslage weniger Geld zur Verfügung, wird eben weniger oder gar nichts eingezahlt. Füllen sich die Auftragsbücher, wird wieder mehr eingezahlt und der volle Förderrahmen ausgenutzt. Und das ohne hohe Kosten, die in der Regel durch eine feste jährliche Beitragsverpflichtung bei vielen Versicherungen anfallen.

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Ein Artikel von
Steffen Liebig