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10. Mai 2021
Muss ein Hauptwasserhahn vorsorglich abgesperrt werden?

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Muss ein Hauptwasserhahn vorsorglich abgesperrt werden?

Fehlerhafte Rohrverbindung ursächlich für den Schaden

Das OLG Celle hat dem klagenden Versicherer Recht gegeben und das Installationsunternehmen zum Ersatz des gesamten Schadens verurteilt. Einem eingeholten Gutachten zufolge stehe fest, dass das Unternehmen die Rohrverbindung fehlerhaft hergestellt habe. Ein Mitverschulden des Zahnarztes verneinte das Gericht.

Hauptwasserhahn muss nicht über Nacht abgesperrt werden

Es könne schon nicht festgestellt werden, dass das Wasser über einen längeren Zeitraum ausgetreten und der Schaden nicht einfach über Nacht entstanden sei. Unter diesen Umständen hätte der Schaden aber auch im normalen Betriebszeitraum entstehen können – der Umstand einer mehrwöchigen Praxisschließung hätte sich nicht ausgewirkt. Zumindest für den Nachtzeitraum hätte der Hauptwasserhahn auch nicht abgesperrt werden müssen, zeigte sich das OLG überzeugt. Jede Nacht den Hauptwasserhahn zu schließen, sei allgemein unüblich. Schutz- und Obliegenheitspflichten dienten der Vermeidung realistisch drohender Schäden. „Nicht jede denkbare, mögliche und gegebenenfalls sogar sinnvolle Schutzmaßnahme führt bei ihrem Unterlassen zu einem Mitverschulden des Versicherungsnehmers“, erkannten die Oberlandesrichter. Eine sachgerecht montierte Rohrverbindung wäre unlösbar und dauerhaft dicht gewesen. Deshalb habe es keinen zwingenden Grund gegeben, die Wasserzufuhr abzustellen.

Absperrung von Schlauchverbindungen

Nach verschiedenen mehr als 30 Jahre alten Urteilen anderer Oberlandesgerichte müsse ein Versicherungsnehmer zwar die Zuleitung zu Haushaltsgeräten mit einem flexiblen Anschlussschlauch – beispielsweise zu Spülmaschinen – regelmäßig absperren, da diese Schläuche besonders schadenanfällig seien. Eine solche Schlauchverbindung war hier aber nicht betroffen, sodass das OLG auch nicht zu entscheiden hatte, ob ein solcher Grundsatz angesichts verbesserter Schutzmechanismen heute noch anzunehmen wäre. (tku)

OLG Celle, Urteil vom 07.04.2021 – 14 U 135/20

Bild: © Виталий Борковский – stock.adobe.com

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