Die Nürnberger Versicherung bringt ein neues Produkt an den Start, mit dem Kinder einerseits gegen Schul- bzw. Berufsunfähigkeit abgesichert werden und gleichzeitig bereits in jungen Jahren der Vermögensaufbau beginnt.
Ernstfallschutz
Um das zu gewährleisten, enthält die Nürnberger Kindervorsorge unter anderem den Ernstfallschutz Kids. Dabei handelt es sich um eine Einkommensschutz-Option und eine „echte“ Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ab 10 Jahren. Diese und die Schulunfähigkeitsversicherung beinhalten alle Komponenten der nachhaltigen Produktserie Einkommensschutz4Future.
Vermögensbildung
Bei der vermögensbildenden Komponente Vermögensaufbau4Kids handelt es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung, die bereits ab einem Sparbeitrag von 25 Euro pro Monat verfügbar ist. Die Beiträge können je nach Lebenssituation angehoben oder reduziert werden. Mit der Protect-Option kann das erreichte Guthaben jederzeit risikominimierend umgeschichtet werden. Auch Zuzahlungen und Entnahmen sind während der gesamten Laufzeit möglich.
Einkommensschutz-Option
Die Einkommensschutz-Option (EKS-Option) ist kostenfrei enthalten und bietet Schutz im Falle von Berufs- bzw. Schulunfähigkeit oder des Verlusts von Fähigkeiten – ohne erneute Risikoprüfung. Die Gesundheitsfragen müssen nur einmal bei Vertragsabschluss beantwortet werden. Eltern können die Schulunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung für ihr Kind ab einem Kindesalter von fünf Jahren abschließen. Ab 10 Jahren und dem Übertritt auf eine weiterführende Schule ist der Abschluss einer Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung (Schüler-BU) möglich. Alternativ kann der Nachwuchs erst zu Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums bzw. bei Start ins Arbeitsleben eine BU- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Die maximale monatliche Rente beträgt hier jeweils 1.000 Euro.
Mit der EKS-Option Plus ist 15 Jahre nach Versicherungsbeginn des Vermögensaufbau4Kids bei Ausübung der Option auf eine BU- oder Grundfähigkeitsversicherung eine max. monatliche Rente von bis zu 1.500 Euro möglich.
Optionaler zusätzlicher Schutz
Bei Diagnose einer von 55 versicherten schweren Erkrankungen, acht kinderspezifischen Kinderkrankheiten, einem Grad der Behinderung ab 50 sowie bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 (SGB XI) gibt es eine einmalige Kapitalleistung. Mit 27 Jahren ist es möglich, die vereinbarte Versicherungssumme in einen selbstständigen Dread-Disease-Vertrag zu übernehmen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Bei Einschluss des Versorger-Schutzes zahlt die Nürnberger bei Tod des Versorgers die Beiträge bis zum Ende der Versorgungsphase weiter (27. Lebensjahr). Und bei Wahl der Pflege-Option erstattet die Nürnberger bei Pflegebedürftigkeit im Rentenbezug eine höhere Rente.
BetterDoc bei SU und Schüler-BU
Sollte das Kind erkranken, unterstützt der Spezialisten-Service BetterDoc bei der Suche nach dem passenden Arzt. Dieser Service ist bei der SU und der Schüler-BU inkludiert und kann während der gesamten Vertragslaufzeit unbegrenzt genutzt werden. Und für beide Einkommensschutz-Varianten gilt: Ernstfallschutz für schwere Erkrankungen, Kinder-Unfallschutz Kompakt sowie Kinder-Krankenzusatzversicherung können zusätzlich abgeschlossen werden. (tku)
Bild: © coldwaterman – stock.adobe.com
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