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2. Februar 2022
Nach KfW-Förderstopp: Regierung dreht Hahn nochmal auf

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Nach KfW-Förderstopp: Regierung dreht Hahn nochmal auf

Der abrupte Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hatte heftige Kritik ausgelöst. Nun hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, förderfähige Anträge, die bis zum 24. Januar eingegangen sind, noch zu genehmigen. Einzelheiten und Reaktionen aus der Immobilienbranche.

Der plötzliche KfW-Förderstopp für energieeffiziente Gebäude hatte für einen Proteststurm gesorgt. Branchenverbände hatten vehement an die Bundesregierung appelliert, den Schritt rückgängig zu machen (AssCompact berichtete). Nun haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. So sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingereicht wurden, genehmigt werden. Laut Mitteilung der Ministerien ist von rund 24.000 Anträgen die Rede. Diese eingegangenen Anträge würden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und sofern förderfähig auch genehmigt. Diese Lösung biete eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.

„Ich weiß, dass wir mit der Entscheidung, die KfW-Förderung auszusetzen, Unmut, Enttäuschung und Zorn ausgelöst haben, und das tut mir wirklich weh für viele Menschen. Gleichwohl will ich betonen, dass diese Entscheidung zwingend und notwendig war, weil die Mittel für die Fortsetzung des Programms in Höhe nicht mehr da waren,“ betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bei einer Pressekonferenz.

Neue Förderkulisse nach „klarem Cut“

Generell rudert die Bundesregierung aber nicht zurück. Nach dem 24. Januar gebe es einen „klaren Cut“. „Dann endet das Programm [...] und wir werden eine neue Förderkulisse aufsetzen“, erklärte Habeck weiter. So soll etwa das EH-40-Programm fortgeführt werden, allerdings nur bis Ende des Jahres befristet und bei 1 Mrd. Euro gedeckelt. Nur Sanierungen nach dem Standard würden weiter gefördert.

„Für diejenigen, die sich sehr ärgern, dass sie jetzt eine Woche oder einen Tag zu spät sind mit der Antragsstellung, gibt es die Perspektive, dann mit dieser veränderten Antragskulisse weiter gefördert zu werden. Doch die Anträge müssen umgestellt werden“, so Habeck.

Mehrkosten von 5 Mrd. Euro

Die Lösung kostet den Bund zusätzlich 5 Mrd. Euro. Die Mittel dafür kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds, wie Habeck weiter mitteilte. Gegenüber einem Fortlaufen des Programms würde der Bund aber zwischen 7 und 10 Mrd. Euro einsparen.

Neue Ausrichtung in der Gebäudeförderung

Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Ziel sei laut Mitteilung der Ministerien, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Harald Kehmer (4714) am 08. Februar 2022 - 22:04

Ich weiß nicht welche Schule dieser Minister besucht hat. Rechnen hat er dort wohl nicht gelernt. Der Höchstzuschuss für ein EH 55-Objekt beträgt 26.250 €. Bei 24.000 gestellten Anträgen sind das max. 630 Mio. €. Wie kommt Herr Habeck auf 5 Mrd. € Kosten ? Kann er einen Zuschuss nicht von einem Darlehen unterscheiden ? Selbst wenn es die Darlehenssumme wäre, komme ich da nicht mit. Die Antragsteller müssen Zinsen zahlen und da der Staat derzeit für geliehenes Geld bei der EZB praktisch nichts zahlen muss, verdient er auch an den Zinszahlungen und erzielt bei langlaufenden Krediten, die im Hypothekenbereich üblich sind, deutliche Gewinne im Vergleich zu den 630 Mio. € Zuschuss. Das man sich auf diesen Staat und seine Zusagen nicht mehr verlassen kann, er hat das Programm ja vor seinem vorbestimmten Ende eigenmächtig gestoppt, ist ein beispielloser Vertauensbruch in die Politik und bringt uns in den Ruf eine Bananenrepublik zu sein. Armes Deutschland. Mit wird Angst und Bange bei dieser Qualität von Politikern. Rette sich wer kann.