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12. Dezember 2021
Nachhaltigkeit und bAV: Der richtige Einstieg für Vermittler

Nachhaltigkeit und bAV: Der richtige Einstieg für Vermittler

Nachhaltigkeit ist der große Trend, vor allem auch in der Altersvorsorge. Gerade in der bAV bietet sich Vermittlern beim Thema nachhaltige Betriebsrente viel Vertriebspotenzial, denn die Zielgruppe ist groß. Doch was macht eine Betriebsrente überhaupt nachhaltig und wie kann der Einstieg für Vermittler gelingen?

Von Dr. Henriette Meissner, Generalbevollmächtigte bAV Die Stuttgarter und Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Per Protoschill, Prokurist und Leiter Vertriebsunterstützung bAV der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Nicht erst seit dem Bundestagswahlkampf und den anschließenden Sondierungsgesprächen ist das Thema „Nachhaltigkeit“ einer DER Megatrends. Auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) bleibt aus Sicht der möglichen künftigen Bundesregierung zentral und „wichtig für ein gutes Leben im Alter“. Vermittler sind bei der Beratung und Einrichtung von betrieblichen Versorgungssystemen ein wichtiger Erfolgsfaktor und genießen bei ihren Firmenkunden hohes Vertrauen. Und da sich spätestens seit der verpflichtenden Anwendung der Transparenzverordnung auch Vermittler mit dem Thema Nachhaltigkeit hinsichtlich Anbieter- und Produktauswahl und dem eigenen Betrieb beschäftigen müssen, stellt sich die Frage, wie der Einstieg in eine nachhaltige betriebliche Altersversorgung gut gelingen kann.

Nachhaltigkeit in aller Munde

Alle wollen „Nachhaltigkeit“ – von UN über EU-Kommission bis hin zu den nationalen politischen Handlungsträgern. Bei allen sind mehr oder weniger konkret formulierte Pläne hin zu nachhaltigem Wirtschaften zu finden. Auch die Wirtschaft hat – teilweise auch schon länger – den Megatrend erkannt. Und nicht zuletzt sind es die Verbraucher, die sich in vielen Bereichen ihres Lebens mehr Nachhaltigkeit wünschen.

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Risiken wie der Klimawandel sind eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Doch was ist genau unter „Nachhaltigkeit“ zu verstehen? Eine einheitliche Definition ist bis heute nicht auszumachen. Immerhin gibt es zum Beispiel durch die Taxonomie-­Verordnung der EU Anhaltspunkte, was unter nachhaltigem Wirtschaften zu verstehen ist.

Gleichzeitig ist mit dem Green Deal der EU ein Plan formuliert, nach dem Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden soll. Ein Erfolgsfaktor dafür ist es, Kapital in nachhaltige Anlagen umzulenken – also Anlagen, die einen positiven Beitrag nach den sogenannten ESG-Kriterien leisten. Die Bezeichnung ESG steht für: E(nvironment) – Umwelt, S(ocial) – Soziales und G(overnance) – (gute) Unternehmensführung. Diese Nomenklatur ist auf jeden Fall hilfreich, sich einer Begriffsdefinition für Nachhaltigkeit zu nähern.

Nach den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung sind Tätigkeiten wirtschaftlichen Handelns dann als nachhaltig anzusehen, wenn sie positiv auf eines oder mehrere dieser Ziele wirken. So ist etwa wirtschaftliches Handeln, das die Gefahr von Altersarmut vermindert, nachhaltig. Gleiches gilt, wenn dadurch finanzielle Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert wird.

Nachhaltige Betriebe bieten nachhaltige Betriebsrenten

Wenn ein Altersvorsorgeprodukt nachhaltig ist oder als nachhaltig beworben wird, muss für den Kunden klar erkennbar sein, warum das so ist und wie genau das funktioniert. So gibt die Transparenzverordnung je nach Produktausgestaltung verschiedene Anforderungen an entsprechende Informationen zur Nachhaltigkeit vor.

In der Praxis bedeutet das für die Produktanbieter unter anderem, dass Aussagen zur Kapitalanlage zu treffen sind, die im Rahmen des Produktes vorgenommen wird. Darüber hinaus sind (vorvertrag­liche) Informationen bzw. auf der Internetseite des Unternehmens zum Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit und zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene zu geben.

Auf diese Weise sollen Vermittler und ihre Kunden in die Lage versetzt werden, die Nachhaltigkeit von Unternehmen und ihren jeweiligen Altersvorsorgeprodukten zu bemessen.

Power-Formel für eine nachhaltige Betriebsrente: ESG3

Doch was genau macht dann eine Betriebsrente zu einer „nachhaltigen“ Betriebsrente? Die Antwort darauf liefert die Power-Formel für die nachhaltige Betriebsrente – und die ist gleich dreifach nachhaltig. Die Nachhaltigkeit einer Betriebsrente kommt in mehreren Dimensionen zum Ausdruck:

  • ESG1 = Die Einrichtung einer Betriebsrente ist sozial, denn die Belegschaft erhält mehr soziale Sicherheit.
  • ESG2 = Eine Betriebsrente mit freiwillen Zuschüssen des Unternehmens erhöht die soziale Absicherung der Beschäftigten.
  • ESG3 = Zusätzlich nachhal­tige Kapitalanlage der Betriebsrente wirkt auf alle drei Aspekte E-S-G positiv.

So ist eine Betriebsrente ein soziales und damit nachhaltiges Handeln des Arbeitgebers, denn er unterstützt die Belegschaft beim Aufbau einer zusätzlichen und geförderten Altersversorgung, zum Beispiel im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Darüber hinaus kann das Unternehmen zusätzliche Verantwortung übernehmen, indem es sich an der Finanzierung der Betriebsrente beteiligt. Dieses Engagement zahlt auf die Dimensionen „sozial“ und „unternehmerische Verantwortung“ (Governance) ein. Und schließlich können durch ein nachhaltiges Finanzierungsinstrument für die Betriebsrente weitere Nachhaltigkeitsziele wie sauberes Wasser und Energie, Maßnahmen zum Klimaschutz und menschenwür­dige Arbeit gefördert werden.

Der richtige Einstieg für Vermittler

Durch die Transparenzverordnung können sich Vermittler heute schon positiv beim Thema Nachhaltigkeit positionieren, etwa bei der Auswahl nachhaltig tätiger Unternehmen und entsprechender Produkte. Unterstützung dabei liefern Produktbeschreibungen und Unternehmensinformationen der Anbieter. Rating-Institute untersuchen zunehmend Unternehmen und Produkte in Bezug auf Nachhaltigkeit. Nützlich für Vermittler ist der ESG-Finder der Brancheninitiative Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung (branchen-initiative.de), bei der Die Stuttgarter eines der Gründungsmitglieder ist. Vermittler als erster Ansprechpartner für die passgenaue Eindeckung von Vorsorge­lösungen ihrer Kunden können nachhaltige Umsetzungen durch gezielte Fragen maßgeschneidert einbinden.

Fragen zur Einrichtung einer dreifach nachhaltigen Betriebsrente:

  • Wollen Sie Ihr Unternehmen mit einer Betriebsrente nachhaltig ausrichten?
  • Wollen Sie Ihre Betriebsrente positiv gegenüber Ihrer Belegschaft, Kunden und Anteilseignern darstellen, etwa im Rahmen der CSR-Berichterstattung?
  • Wollen Sie Ihr nachhaltiges Engagement bei der Betriebsrente gegenüber Ihrer Belegschaft dokumentieren, zum Beispiel mit einem jährlichen Anlagebericht und einem Zertifikat für die Arbeitnehmer?
  • Wollen Sie bei Ihrer Personalsuche besonders punkten, weil Sie sich glaubwürdig als nachhaltiges Unternehmen positionieren und eine nachhaltige Betriebsrente anbieten?

Die GrüneRente der Stuttgarter hat sich dabei als Produkt seit 2013 bereits vielfach im Einsatz bei der nachhaltigen bAV bewährt. Nützliche Tipps für die Umsetzung einer nachhaltigen bAV finden Vermittler auf www.bavheute.de und gruenerleben.stuttgarter.de.

Mit der geplanten Überarbeitung der Vertriebsrichtlinie IDD im Jahr 2022 ist außerdem zu erwarten, dass die Kundenwünsche in Bezug auf Nachhaltigkeit im Rahmen der Zielmarktbestimmung und der Geeignetheitsprüfung im Beratungs­prozess für Vermittler explizit abzufragen und zu dokumentieren sind. Dies kann letztlich dazu beitragen, dass die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden selbstverständlich mit beraten werden. Bleibt zu hoffen, dass Versicherern und Vermittlern bis dahin auch entsprechende detaillierte Umsetzungsvorgaben gemacht werden und so Nachhaltigkeit in einem sicheren Rahmen gefördert werden kann.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2021, S. 46 f., und in unserem ePaper.

Bild: © peterschreiber.media – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Henriette Meissner
Per Protoschill