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17. Juni 2026
Neue Förderung „Gewerbe zu Wohnen“
Neue Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ startet im Juli

Neue Förderung „Gewerbe zu Wohnen“

In Deutschland stehen viele Büros und Ladengeschäfte leer, während es an Wohnungen mangelt. Mit dem neuen Förderprogramm will die Bundesregierung hier Abhilfe schaffen. Ab Juli soll der Umbau von Gewerberäumen zu Wohnungen gefördert werden.

Im Juli soll das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen starten. Im Rahmen der Bundesförderung gibt es Zuschüsse für den Umbau von Gewerberäumen in Wohnungen. Konkret wird der Umbau von zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum gefördert. Die Gebäude müssen beheizt sein. Das unterscheidet sie zum Beispiel von Lagerräumen, die nicht für den Umbau geeignet wären.

„Wir bekämpfen Leerstand, schaffen dringend benötigten Wohnraum und treiben gleichzeitig die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung unserer Städte voran“, sagt Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. „Mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je entstehender Wohneinheit setzen wir bewusst einen starken Anreiz. Die Förderung ist für Investoren höchst attraktiv — und gleichzeitig ein kraftvoller Impuls, um Projekte zu starten, die unsere Städte nachhaltig verändern“, so Hubertz weiter.

Eckpunkte der Förderung
  • Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.
  • Anträge stellen können alle Investoren. Investor meint im Rahmen dieser Förderung den Auftraggeber der Maßnahme, der ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile von solchen Gebäuden zu Wohnraum umbauen möchte. Dies können natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften sein. Auch Selbstnutzer können die Förderung beantragen.
  • Für alle geförderten Wohn­einheiten muss mindestens der Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien“ erreicht werden.
  • Gefördert werden bis zu 30% von maximal 100.000 Euro förderfähige Ausgaben pro durch Umbau entstehende Wohneinheit als direkter Zuschuss – also bis zu 30.000 Euro direkter Zuschussförderung. Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen nicht dazu.
  • Die Förderung lässt sich grundsätzlich mit anderen Förderungen kombinieren.
  • Die Gesamtförderung pro Unternehmen wird grundsätzlich bei 300.000 Euro gedeckelt.
  • Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen.

Weitere Informationen gibt es auf der Website der KfW sowie auf der Internetseite des BMWSB.

Weitere News rund um den Immobilienmarkt und den Bereich Baufinanzierung finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.