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23. Juli 2026
Neue Verbraucherkredit-Regeln lösen Qualifizierungswelle aus
Neue Verbraucherkredit-Regeln lösen Qualifizierungswelle aus

Neue Verbraucherkredit-Regeln lösen Qualifizierungswelle aus

Ab Herbst führt die GewO mit § 34k eine eigenständige Regulierung der Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen ein. Die neuen Anforderungen verpflichten zahlreiche Finanzdienstleister und Vermittler zu Sachkundenachweisen, regelmäßiger Weiterbildung und Registrierung.

Ein Artikel von Michael Bickel, Geschäftsführer bei Sachkundegurus

Ab November 2026 führt die Gewerbeordnung (GewO) mit § 34k eine eigenständige Regulierung der Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen ein. Die neuen Anforderungen an die Verbraucherkreditvermittlung verpflichten Tausende Finanzdienstleister und Vermittler zu Sachkundenachweisen, regelmäßiger Weiterbildung und Registrierung. Ein großer Teil der aktiven Vermittler muss entweder erstmals eine IHK-Sachkundeprüfung ablegen oder die Voraussetzungen der „Alte-Hasen“-Regelung bis spätestens 31.05.2027 nachweisen. Gleichzeitig steigt der Weiterbildungsbedarf für Unternehmen, da neben den Selbstständigen auch Beschäftigte künftig stärker reguliert werden, die an Vermittlung mitwirken.

In den vergangenen Monaten haben sich die Fragen nach Sachkunde der Vermittler und Unternehmen bereits spürbar verändert. Standen zuvor Fristen, Übergangsregelungen oder die Sachkundeprüfung im Mittelpunkt, geht es jetzt auch um organisatorische Themen: Welche Mitarbeitenden sind betroffen? Wie lässt sich Weiterbildung in bestehende Vertriebsstrukturen integrieren?

Was zunächst lediglich wie eine regulatorische Änderung wirkt, entwickelt sich zu einer der spürbarsten Qualifizierungswellen der vergangenen Jahre in der Finanzvermittlung. Entscheidend wird sein, wie Unternehmen die neuen Anforderungen in ihre Organisation und ihre Beratungsprozesse integrieren.

Die Sachkundeprüfung ist nur der Startpunkt

Viele Diskussionen rund um die neue Verbraucherkredit-Regulierung konzentrieren sich derzeit auf die Sachkundeprüfung selbst. Das ist nachvollziehbar, greift jedoch zu kurz. Mit bestandener Prüfung und Sachkundenachweis sind zwar die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Der eigentliche Qualitätsanspruch der neuen Regeln beginnt jedoch dort, wo Kreditvermittler dieses Wissen sicher im Alltag anwenden und Kunden verlässlich beraten.

Dafür braucht es Lern- und Qualifizierungskonzepte, die Wissen praxisnah vermitteln. Sachkundegurus etwa bereitet Vermittler gezielt auf die Sachkundeprüfung vor und verknüpft dabei regulatorisches Wissen mit typischen Beratungssituationen, sodass Kreditprodukte, Marktmechanismen und Verbraucherschutz nicht nur für die Prüfung, sondern auch für den Beratungsalltag verständlich werden.

Gute Qualifizierung braucht mehr als eine Prüfung

Die neuen Anforderungen betreffen Vermittler und Unternehmen gleichermaßen. Vermittler müssen sich auf neue fachliche Anforderungen einstellen; Unternehmen ihre Prozesse neu aufstellen: Welche Mitarbeitenden fallen unter die neuen Regelungen? Für wen ist die Übergangsregelung („Alte Hasen“) relevant? Die Qualifizierung zu organisieren und das neue Wissen anschließend dauerhaft zu integrieren, macht die Verbraucherkreditvermittlung zu einer organisatorischen Aufgabe für das gesamte Unternehmen.

Auch die Prüfungsvorbereitung selbst muss sich an diese Rahmenbedingungen anpassen. Vermittler bereiten sich oft parallel zum Tagesgeschäft auf die neuen Vorgaben vor. Klassische Weiterbildungsmodelle mit mehrtägigen Präsenzseminaren oder langen Webinar-Reihen stoßen da an ihre Grenzen. Gefragt sind Lernkonzepte, die sich flexibel an den Arbeitsrealitäten orientieren, in den Alltag integrieren lassen und dabei gleichzeitig mit fachlicher Tiefe die Voraussetzung schaffen, Zusammenhänge zu verstehen und Vorgaben anhand praxisnaher Beispiele einzuordnen. Nachhaltige Qualifizierung erfolgt heute mittels individueller und digital unterstützter Lernkonzepte. Diese geben Vermittlern die Möglichkeit, sich flexibel auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, und helfen Unternehmen, Qualifizierung dauerhaft in ihre Prozesse zu integrieren.

Marktverschiebung schon heute spürbar

Die neuen Anforderungen rücken die Verbraucherkreditvermittlung innerhalb vieler Unternehmen stärker in den Fokus. Was bislang häufig als ergänzendes Geschäftsfeld betrieben wurde, entwickelt sich zu einem eigenständig regulierten Bereich mit verbindlichen Mindeststandards, höheren Anforderungen an Sachkunde, Dokumentation und Beratung.

Wie stark sich diese Veränderungen in der Praxis auswirken, entscheidet sich jedoch nicht durch das Gesetz selbst, sondern durch den Umgang der Unternehmen mit den neuen Vorgaben. Für sie stellt sich eine grundsätzliche Frage. Welche Bedeutung soll die Verbraucherkreditvermittlung künftig für ihr Geschäftsmodell haben?

Davon wird auch der Markt insgesamt betroffen sein. Unternehmen, die sich bewusst für die Verbraucherkreditvermittlung entscheiden, werden ihre Prozesse weiter professionalisieren. Andere werden sich aus dem Geschäft zurückziehen. Dadurch wird sich die Struktur des Marktes ebenso verändern wie die Qualität der Beratung.

Sachkundeprüfung für Verbraucherkreditvermittler nimmt konkrete Formen an

Noch gibt es weder die Darlehensvermittlungsverordnung noch einen offiziellen Rahmenplan für die neue Sachkundeprüfung nach § 34k GewO. Dennoch zeichnen sich inzwischen erste konkrete Eckpunkte für den Aufbau der Prüfung ab. Nach derzeitigem Kenntnisstand spricht vieles dafür, dass sich die IHK-Sachkundeprüfung in ihrer Struktur eng an der bereits etablierten Sachkundeprüfung nach § 34i GewO orientieren wird. Demnach soll die Prüfung aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen bestehen. Im ersten Teil werden voraussichtlich 40 Single- und Multiple-Choice-Fragen innerhalb von 60 Minuten zu bearbeiten sein. Die genaue Bezeichnung dieses Prüfungsteils steht zwar noch nicht fest, inhaltlich dürfte er sich auf die Grundlagen der Darlehensvermittlung und -beratung beziehen. Der zweite Prüfungsteil soll 60 Fragen umfassen, für die 90 Minuten Bearbeitungszeit vorgesehen sind. Zwischen beiden Prüfungsteilen ist nach aktuellem Kenntnisstand keine Pause geplant. Eine mündliche Prüfung soll es nicht geben.

Besonders erfreulich für bereits qualifizierte Vermittler: Wer bereits über einen anerkannten Sachkundenachweis nach § 34i GewO verfügt, wird nach den derzeit vorliegenden Informationen keinen zusätzlichen Sachkundenachweis nach § 34k benötigen.

Auch zum zeitlichen Ablauf gibt es erste Hinweise. Vor dem 02.11.2026 wird es voraussichtlich nicht möglich sein, eine Sachkundeprüfung nach § 34k abzulegen. Rechtlich verbindlich werden die Details allerdings erst mit der Veröffentlichung der Darlehensvermittlungsverordnung und des offiziellen Rahmenplans.

Fazit: Mehr als ein neuer Sachkundenachweis

Die Einführung der Regulierung für Verbraucherkreditvermittler bedeutet weit mehr als einen neuen Sachkundenachweis. Sie stößt eine Qualifizierungswelle an, die Unternehmen dazu zwingt, Wissen, Prozesse und Beratungsqualität neu zu denken. Bis zum Inkrafttreten bleibt noch Zeit. Unternehmen sollten sie nutzen, Verantwortlichkeiten festzulegen, Qualifizierungsbedarfe zu identifizieren und passende Weiterbildungsstrukturen aufzubauen. Vermittler wiederum können sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und die erforderliche Sachkunde rechtzeitig erwerben oder nachweisen.

Die Chance des § 34k besteht darin, Beratungsqualität langfristig zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen die neuen Anforderungen in ihren Prozessen integrieren und verankern können. Gelingt das, stärkt die Reform nicht nur die Qualifikation der Vermittler, sondern langfristig auch das Vertrauen in die Verbraucherkreditvermittlung.

Über Sachkundegurus

Sachkundegurus, gegründet 2019 in Berlin, ist eine digitale Lernplattform für Versicherungs- und Finanzvermittler. Ihr Co-Gründer Michael Bickel bringt 40 Jahre Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche und 20 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung von Finanzdienstleistern mit. Die Plattform bietet u. a. Vorbereitung auf IHK-Sachkundeprüfungen und Weiterbildungsangebote, die konsequent digital konzipiert sind. Ziel ist, Lernen flexibel, praxisnah und nachvollziehbar in den Berufsalltag von Vermittlern zu integrieren.

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Michael Bickel