AssCompact suche
Home
Assekuranz
5. Juni 2023
Neues Gesetz verteuert auch private Pflegepflichtversicherung
Shocked woman holding letter in home interior, high bill for payment.

Neues Gesetz verteuert auch private Pflegepflichtversicherung

Am 26.05.2023 hat der Bundestag das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Es sieht unter anderem höhere Pflegebeiträge ab Juli 2023 vor und hat auch Auswirkungen auf die private Pflegepflichtversicherung (PPV).

Das Ringen um die Pflegereform hat ein Ende. Am 26.05.2023 hat der Bundestag das Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Zuvor war heftig über die Reform gestritten worden. Der PKV-Verband kritisiert weiterhin, dass es sich bei dem Gesetz um eine Leistungsausweitung ohne nachhaltige Finanzierungsperspektive handele. Der Verband der privaten Krankenversicherer hatte sich für eine Stärkung der ergänzenden, kapitalgedeckten Vorsorge ausgesprochen.

Höhere Beitragssätze in der PPV

Mit dem Gesetz werden unter anderem zum 01.07.2023 die Beitragssätze für die soziale Pflegepflichtversicherung (SPV) angehoben. Der Beitragssatz in der SPV steigt um 0,35 Punkte auf 3,4%. Damit ändert sich auch der Höchstbeitrag in der PPV auf 169,58 Euro monatlich für Personen ohne Beihilfeanspruch. Im ersten Halbjahr 2023 lag er bei 152,12 Euro.

Für Privatversicherte, deren Beitrag auf den Höchstbeitrag gedeckelt ist, müssen daher die Beiträge angeglichen werden. Der individuelle Beitrag steigt damit um maximal 17,46 Euro, erklärt der PKV-Verband. Für Personen mit Beihilfeanspruch steigt der Höchstbeitrag auf 67,83 Euro. Auch der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung ändert sich ab Juli 2023 entsprechend. Künftig gibt es statt 76,06 nun 84,79 Euro.

Leistungserweiterungen ab 2024

Auf Leistungsseite gibt es ebenfalls Änderungen: Ab 2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils 5% erhöht. Geld- und Sachleistungen werden zudem 2025 und 2028 in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Weiterhin wird der Anspruch auf das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld ausgeweitet. Ab 2024 können Arbeitnehmer pro Kalenderjahr Unterstützung für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen.

Beteiligung der PKV

Die Änderungen aus dem Pflegepersonalstärkungsgesetz führen zu deutlich höheren Kosten, erklärt der PKV-Verband. Die privaten Krankenversicherer erhalten schon jetzt deutliche Reaktionen ihrer Kunden aufgrund von Preissteigerungen. Aber auch die PKV ist an den Kosten der gesetzlichen Neuregelung beteiligt - so etwa bei der Finanzierung der 13.000 zusätzlichen Pflegestellen mit insgesamt 44 Mio. Euro.

Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beteiligt sich die PKV mit einem jährlichen Zuschuss von über 1 Mio. Euro. Für den gesamten gesetzlich festgeschriebenen Förderzeitraum (2019 bis 2024) hält sie für diesen Punkt insgesamt rund 7 Mio. Euro bereit. Bei den erhöhten Beratungsentgelten entstehen jährliche Mehrkosten von etwa 2 Mio. Euro. Auch für die digitalen Lösungen stellt die PKV in den kommenden drei Jahren einen Millionenbetrag für die Förderung bereit. (bh)

Bild: © Andrii Zastrozhnov – stock.adobe.com