Sieben Anleger, die in Photovoltaikanlagen der Firma Eurosolid investiert hatten, waren mit ihren Klagen gegen die Stuttgarter Versicherung jetzt auch in zweiter Instanz erfolgreich. Das Gericht urteilte, der Versicherer sei nicht nur Darlehensgeber gewesen, sondern habe auch für die Anlage geworben. Er habe dadurch den Anschein erweckt, als Finanzierer die Anlage geprüft zu haben. Somit sei die Stuttgarter verpflichtet gewesen, über Risiken aufzuklären, wie die Stuttgarter Zeitung das Gericht zitiert. Laut der Zeitung hätte sie darauf hinweisen müssen, „dass das Konzept auf unüberprüften und – wie sich später herausstellte – technisch unzutreffenden Angaben von Eurosolid“ zu den erreichbaren Stromerträgen abhing. Die Stuttgarter Versicherung wurde zu Schadensersatz gegenüber den Klägern verurteilt.
Kleiner Erfolg für Stuttgarter: Anleger müssen Grundstücksrechte abtreten
Für die Kläger bedeutet dies, dass sie die Darlehen nicht weiter bedienen müssen. Laut der Stuttgarter Zeitung muss die Versicherung die Zahlungen der Anleger Zug um Zug zurückzahlen. Allerdings müssen die Kläger zusammen mit den Photovoltaikanlagen erworbene Grundstücksrechte sowie Rechte an den mit den Darlehen abgeschlossenen Rentenversicherungen abgeben. Ein kleiner Erfolg für den Stuttgarter Versicherer. Dieser kann als letzten Schachzug eine Nichtzulassungsbeschwerde bei BGH einreichen. Die Revision hat das Oberlandesgericht hingegen nicht zugelassen. (tos)
OLG Stuttgart , Urteil vom 30.04.2019, Az.: 6 U 173/18 bis 6 U 179/18
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