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8. Februar 2018
Ombudsmann: Beschwerden über Vermittler am häufigsten in LV

Ombudsmann: Beschwerden über Vermittler am häufigsten in LV

Laut dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Versicherungsombudsmanns Prof. Dr. Günter Hirsch sind im Jahr 2017 insgesamt gut 19.400 Anträge in der Schlichtungsstelle eingegangen. Die meisten bezogen sich dabei auf die Sparten Lebens- und Rechtsschutzversicherung.

Der Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch hat jüngst seinen Tätigkeitsbericht 2017 vorgelegt. Zwei verschiedene Zuständigkeiten sind darin zusammengetragen: Das eine Verfahren betrifft Eingaben, die sich gegen Versicherungsunternehmen richten. Hierfür ist der Ombudsmann seit 01.10.2001 zuständig, der Verfahrensablauf richtet sich nach der Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns (VomVO). Des Weiteren findet sich im aktuellen Tätigkeitsbericht auch Beschwerden über Versicherungsvermittler oder -berater, wofür der Ombudsmann seit dem 22.05.2007 zuständig, die Aufgabe beruht auf der EU-Vermittlerrichtlinie und deren nationaler Umsetzung durch das Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts.

Insgesamt führt der „Tätigkeitsbericht 2017 der Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e V.“ gut 19.400 eingegangene Anträge auf, wobei ca. 19.100 davon Verfahren sind, die sich gegen Versicherungsunternehmen richten.

Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen: Rechtsschutz- und LV-Sparte an der Spitze

Was die Beschwerden gegen die Versicherungsvermittler oder -berater betrifft, so hatten die meisten die Lebensversicherungssparte zum Gegenstand. Dahinter folgen mit großem Abstand Anträge, bei denen die Sparte zum Stichtag noch in Klärung war sowie spartenübergreifende Anträge. Knapp die Hälfte der Eingaben gegen die Versicherungsunternehmen bezieht sich auf die Rechtsschutz- und die Lebensversicherungssparte.

Ablehnungsgrund: Kein eigener versicherungsvertraglicher Anspruch

Zu den Ablehnungsgründen äußert sich der Versicherungsombudsmann wie folgt: Die Beschwerden gegen Versicherungsvermittler oder -berater betreffend wurden die meisten Anträge abgelehnt, weil der Tatbestand aus § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG nicht erfüllt war. Dieser Paragraf setzt voraus, dass eine Streitigkeit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler bzw. -berater besteht und die Beschwerde die Vermittlung eines Versicherungsvertrages betrifft. Den meisten abgelehnten Anträgen gegen die Versicherungsunternehmen liegt der Umstand zugrunde, dass kein eigener versicherungsvertraglicher Anspruch bestand.

Durchschnittliche Verfahrensdauer ca. drei Monate

Wie aus dem Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2017 außerdem hervorgeht, haben die Verfahren der zulässigen Beschwerden durchschnittlich gut drei Monate gedauert, wobei die Verfahrensdauer bei den Beschwerden gegen die Versicherungsvermittler oder -berater sich etwas länger gestaltete als bei den Beschwerden gegen die Versicherungsunternehmen. (ad)