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23. August 2016
Ombudsmann für Investmentfonds: Klartext zu Verbraucherauftreten und Riester-Renten

Ombudsmann für Investmentfonds: Klartext zu Verbraucherauftreten und Riester-Renten

Die Ombudsstelle für Investmentfonds hat zum fünften Mal ihren jährlichen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Das Gesamtfazit fällt dabei positiv aus. Doch unter dem Mantel des positiven Gesamtbilds findet sich auch Missbilligung. Fondsombudsmann Dr. h.c. Gerd Nobbe findet nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch in Bezug auf die Garantiemodelle von Riester-Verträgen kritische Worte.

Die Anzahl der Verbraucherbeschwerden bei der Ombudsstelle ist 2015 im Vergleich zum Vorjahr noch einmal minimal gesunken. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Schlichtungsstelle 91 Beschwerden. 2014 waren es 92. Damit hat sich der Trend der Vorjahre fortgesetzt. In 50% der Fälle konnte die Ombudsstelle zudem erfolgreich vermitteln und für Rechtsfrieden zwischen Verbrauchern und Fondsgesellschaften sorgen. Wie im Vorjahr musste Ombudsmann Nobbe nur weniger als 25% der Eingaben mit einem Schlichtungsvorschlag beenden. Die Gesamtbilanz des Ombudsmanns Dr. h.c. Gerd Nobbe fällt daher positiv aus.

„Unangemessen aggressiv“

In 45% der Fälle fiel das Urteil zugunsten der Verbraucher aus. Die meisten Beschwerden waren Nobbe zufolge recht schnell als mehr oder weniger offensichtlich unbegründet zu erkennen. Vermehrt würden sich laut dem Ombudsmann die Verbraucher dabei in einem „unangemessen aggressiven“ Ton vergreifen. Die Ablehnung solcher klar unberechtigten Schlichtungsanträge falle ihm deshalb nicht schwer.

Klassisches Fondsgeschäft nahezu beschwerdefrei

Die ohnehin wenigen Beschwerden gibt es vor allem bei Altersvorsorgeverträgen wie etwa Riester-Renten. „Das klassische Fondsgeschäft hingegen, also die Verwaltung von offenen und geschlossenen Fonds, das Kerngeschäft unserer Mitgliedsgesellschaften, bleibt bei uns indes weiterhin quasi beschwerdefrei“, so Nobbe.

Kritik an Riester-Verträgen

Bei den Riester-Verträgen beklagten Verbraucher insbesondere die „miserable“ Wertentwicklung ihres aus Sparbeiträgen und staatlichen Zulagen bestehenden Altersvorsorgevermögens in der Ansparphase. Andere beschwerten sich darüber, dass ihre Zusatzrente in der Auszahlphase ganz erheblich geringer sei als bei Abschluss des Altersvorsorgevertrages prognostiziert. Ombudsmann Nobbe kann den Ärger der Vorsorgesparer sehr gut verstehen. Helfen konnte er ihnen aber nicht, da dies zu einem ganz erheblichen Teil auf die verfehlte Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank zurückzuführen sei. Den Anbietern fondsbasierter Altersvorsorgeverträge könne hier keinerlei Vorwurf gemacht werden. Hoffnung auf Besserung hat der Ombudsmann nicht. Da ein Ende dieser Politik nicht abzusehen sei, werde das Leiden der Sparer weitergehen.

Kritik an Garantien

Ganz aus der Kritik will Nobbe die Anbieter aber nicht heraus lassen. Kritisch äußerte er sich unter anderem gegenüber den finanzmathematischen Garantiemodellen der Gesellschaften. „Darin ist besonders berücksichtigt, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaften eine Garantie übernommen haben, dass alle Sparbeiträge und staatlichen Zulagen der Vorsorgesparer zu Beginn der Auszahlphase für ihre zusätzliche Altersrente uneingeschränkt zur Verfügung stehen“, so Nobbe. „Ob diese Modelle den berechtigten Interessen der Vorsorgesparer, Chancen einer erheblichen Wertsteigerung durch Anlage in Aktienfonds wahrzunehmen, in allen Situationen immer gerecht werden, ist angesichts der in nicht wenigen Fällen schwachen Wertentwicklung des verwalteten Vermögens nicht zweifelsfrei.“

Fehlende Mittel

Ohne ein Sachverständigengutachten, das er im Rahmen des Ombudsverfahrens nicht einholen kann, sei der Ombudsmann allerdings nicht in der Lage, diese Zweifelsfrage zu klären. Er könne deshalb für die Altersvorsorgesparer letztlich auch insoweit leider nichts tun. „Ich musste mich vielmehr darauf beschränken, meine vorgenannten Zweifel zum Ausdruck zu bringen und die betreffenden Kapitalverwaltungsgesellschaften darauf hinzuweisen, dass Anlass besteht, die verwendeten finanzmathematischen Modelle einer sorgfältigen kritischen Überprüfung zu unterziehen“, resümiert Nobbe. (mh)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 23. August 2016 - 09:21

Jemand sollte den Ombudsmann vielleicht informieren, da es Ihm offensichtlich nicht bekannt ist, dass die Garantie eine zwingende Vorgabe der Politik ist. Dies der Versicherungswirtschaft anzulasten ist halt wieder mal, dass übliche Spiel, auch der Medien und des Verbraucherschutzes, die über grobe Unwissenheit halt wieder Dummheiten verbreitet und sehr viele Leute vom Aufbau Ihrer Altersvorsorge abhält.
Wilfried Strassnig
Versicherungsmakler aus München